Darf man „Muhammad Asghar“ heißen? Fatwâ-Nummer: 122774
- Fatwâ-Datum:25-5-2009
- Bewertung:
Vor einigen Tagen habe ich im Fernsehen gesehen, dass ein hanifitischer Gelehrter sagte, es sei nicht erlaubt, sich "Muhammad Asghar" (der Kleine Muhammad) zu nennen. Das Wort "Asghar" bedeutet "der Kleinere". Wenn dieses Wort mit dem Namen Muhammad verbunden wird, werde eventuell eine Beleidigung suggeriert. Deshalb sei es angemessener, sich nicht "Muhammad Asghar" zu nennen."
Was meinen Sie zu dieser Aussage?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn der Welten, und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist nicht auszuschließen, dass die Aussage dieses erwähnten Gelehrten richtig ist. Wir sind der Meinung, man sollte sich besser nicht so zu nennen. Wir sehen es jedoch nicht als verboten an, zumal diejenigen, die folgende Namen tragen: "Muhammad Asghar", "Muhammad Abdussalâm", "Muhammad Alî" usw, den Namen "Muhammad" am Beginn ihres Namens nicht als Schmähung oder Verachtung sondern als Segenspendung erwähnen. Der zweite Name ist der tatsächliche Rufname und auch unter den Menschen geläufig. Dies haben uns Leute berichtet, die in Ländern leben, in denen diese zusammengesetzten Namen häufig benutzt werden.
Und Allâh weiß es am besten!