Was ist zu tun, wenn die Eltern der Frau einen Mann grundlos ablehnen? Fatwâ-Nummer: 122805
- Fatwâ-Datum:26-5-2009
- Bewertung:
Über das Internet habe ich eine muslimische, geschiedene Frau kennen gelernt, die ein Kind hat. Wir sehen uns seit zwei Jahren, und wir haben uns wirklich kennen gelernt.
Wir beide beten und kommen aus Algerien. Ich habe um ihre Hand angehalten und sie hat angenommen. Sie hat die Angelegenheit ihren Eltern mitgeteilt, aber diese haben das abgelehnt, obwohl ihr Vater mich nicht kennt. Sie lehnten die Angelegenheit ohne Grund ab.
Was sind ihre Rechte? Wie lautet die Stellungnahme des Islâm dazu? Was sollen wir tun?
Ihre Eltern haben sie übrigens beim ersten Mal gegen ihren Willen verheiratet. Sie enthalten ihr jetzt ihren sehnlichsten Wunsch vor, glücklich zu leben.
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Der Vater der Frau hat das Recht, dich abzulehnen, ohne den Grund der Ablehnung zu nennen. Er ist für sie verantwortlich und derjenige, der am besten weiß, was gut für sie ist. Allâh gab ihm das Recht, sie zu verheiraten. Wenn er seine Tochter von der Heirat abhalten will und andere Bewerber ebenfalls ablehnt, steht es der Frau (dem Mädchen) zu, die Sache vor einen Richter zu bringen, damit er die Vormundschaft einem anderen Verwandten überträgt. Dies geschieht in folgender Reihenfolge: Der Großvater väterlicherseits, dann ihr Sohn, dann ihr Enkel usw., dann ihr Bruder, dann ihr Halbbruder väterlicherseits, dann ihre Neffen, dann ihre Großneffen usw., dann die Onkel väterlicherseits.
Du sollst auch wissen, dass es dir nicht zusteht, eine Beziehung mit einer fremden Frau über das Internet zu haben. Es steht islâmisch fest, dass die Beziehung zwischen einer Frau und einem Mann, der für sie kein Mahram ist, nur im Rahmen der islâmischen Ehe erlaubt sein kann. Ein Mann darf weder eine fremde Frau ansprechen noch eine Frau einen fremden Mann, außer aus einem triftigen Grund. Wenn dieser Grund vorliegen sollte, so muss die Beziehung innerhalb der Grenzen der islâmischen Höflichkeit, wie das Tragen eines Kopftuchs und das Vermeiden verführerischer Worte beim Reden, stattfinden.
Als du sie über das Internet kennen gelernt hast und die Beziehung zwischen euch beiden bestehen blieb, bis ihr euch auf die Heirat geeinigt habt, habt ihr bereits Verbotenes gesagt, was zur Verführung führte und die Begierde reizte.
Ihr beide sollt bereuen, damit aufhören, Allâh viel um Vergebung bitten und viele rechtschaffene Werke tun!
Allâh weiß es am besten.