Muss ich meinen ganzen Körper waschen oder nur meine Kleidungen wechseln, wenn ein Säugling auf meiner Kleidung erbrochen hat? Fatwâ-Nummer: 122831
- Fatwâ-Datum:26-5-2009
- Bewertung:
Muss ich meinen ganzen Körper waschen oder nur meine Kleidung wechseln, wenn ein Säugling auf meine Kleidung erbrochen hat?
Der Lobpreis ist Allahs! Der Segen und der Friede seien auf dem Gesandten Allahs und auf dessen Familie und auf dessen Gefährten!
Und nun zur Frage:
Nach der Meinung der meisten Gelehrten ist das Erbrochene unrein. Das sagen die Hanafiten, Schâfi'iten und Hanbaliten. Die Mâlikiten stimmen ihnen zu, aber nur, wenn die Beschaffenheit des Erbrochenen anders als die der Speise ist. An-Nawawî meint in Al-Madschmû' fî Scharh Al-Muhaddhab: "Die eben erwähnte Meinung, dass Erbrochenes unrein sei, ist unter den Gelehrten einstimmig beurteilt worden, egal ob es von Menschen oder Tieren stammt. Al-Baghawî und andere haben dies auch erklärt. Es spielt keine Rolle, ob das Erbrochene verdaut oder nicht verdaut wurde."
Bei den Hanafiten ist das Erbrochene unrein, wenn es den Mund füllt. Eine kleinere Menge ist rein. Das ist die von Abû Yûsuf, dem Schüler Abû Hanîfas bevorzugte Meinung.
Wenn dieser Meinung nach ein Kind auf ein Kleidungsstück erbricht, ist es Pflicht, die vom Erbrochenen beschmutzte Stelle zu waschen oder die Kleidung zu wechseln. Es ist keine Pflicht, den Körper zu waschen, außer wenn das Erbrochene am Körper haftet. In diesem Fall wäscht man nur die vom Erbrochenen betroffene Körperstelle.
Allah weiß es am besten!