Scheidung im Zorn Fatwâ-Nummer: 122867
- Fatwâ-Datum:26-5-2009
- Bewertung:
Ich habe eine Frage über die Ehescheidung im Zorn gelesen, in der die Antwort lautete, dass der Zorn die Ehescheidung nicht ungültig macht. Ich habe einen Universitätsprofessor danach gefragt, der hier in Frankreich in einem islâmischen Zentrum die Scharî'a lehrt. Er antwortete mir, dass es in dieser Frage unterschiedliche Meinungen unter den Gelehrten gebe. Er sagte auch, dass einige Hanafiten meinten, dass diese Art der Ehescheidung (im Falle des Zornes) ungültig sei. Er meinte, dass, obwohl diese Meinung anders als die Meinung der meisten Gelehrten sei, man danach handeln dürfte. Was ist deine Meinung darüber?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.
Und nun zur Frage:
Die geltende Meinung der Gelehrten ist, dass sich die Ehescheidung einer erzürnten Person nach dem Grad seines Zornes richtet. Es gibt nämlich drei Arten von Zorn, die Ibn Al-Qayyim in seinem Buch "A'lâm Al-Muwaqqi'în erwähnte und sagte: "Es gibt drei Arten von Zorn; eine Art, die den Verstand in gleichem Maße benebelt wie Trunkenheit, mit der keine Ehescheidung fällig wird; die zweite Art, die am Anfang des Zornes ist, in welcher man wahrnimmt, was man sagt und meint; mit dieser Art wird die Ehescheidung fällig; und es gibt eine dritte schlimmere Art, die aber den Verstand nicht beeinträchtigt; dieser Zorn hindert den Betroffenen jedoch am klaren Denken und bringt ihn dazu, sich nicht korrekt zu benehmen. Diese Art muss je nach Lage beurteilt werden."
Was der Professor erwähnt hat, könnte die Meinung von Ibn 'Âbidîn, einem Hanafiten, sein. Ibn 'Âbidîn sagte: "Ich bin der Meinung, dass es sich bei einer überrumpelten oder zornigen Person nicht so verhält, weil so jemand nicht weiß, was er sagt. Es genügt hierbei, wenn man sich verworren ausdrückt und man nicht zwischen ernsten und unernsten Worten unterscheiden kann. So lautet ja auch das Urteil über Betrunkene."
Die überwiegende Meinung bei den Hanafiten lautet übrigens, dass die Ehescheidung im Zorn gültig sei.
Allâh weiß es am besten.