Scheinehe… islâmische Sichtweise Fatwâ-Nummer: 12290
- Fatwâ-Datum:19-3-2019
- Bewertung:
Ich bin seit mehr als 14 Jahren geschieden und möchte bei meiner Tochter in einem arabischen Land leben. Darf ich auf dem Papier einen Heiratsvertrag mit einer Person abschließen, damit es mir möglich ist, einen dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung in diesem Land zu erlangen, und damit ich in der Lage bin, den Haddsch zu verrichten? Ist diese Ehe harâm?
Möge Allâh Sie mit Gutem belohnen!
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Ehe, die Allâh liebt und mit der Er zufrieden ist, ist die korrekte Ehe, in der die Bedingungen und Grundpfeiler gegeben sind, nämlich das Einverständnis der beiden Seiten, die Brautgabe, die beiden Zeugen und der Sachwalter der Frau. Die Ehe, in der die Bedingungen und Grundpfeiler nicht gegeben sind, ist hingegen ungültig. Dazu gehört ebenfalls die Scheinehe oder die Ehe auf dem Papier, die nur geschlossen wird, um einen bestimmten Nutzen zu erlangen, und in der die beiden Parteien nicht für die gegenseitigen Rechte und Pflichten aufkommen.
Dies widerspricht ohne Zweifel dem Sinn der Ehe, dessentwegen sie geschaffen wurde.
Daher ist es dir nicht erlaubt, auf diese Scheinehe einzugehen. Es ist dir verboten, weil es keine Ehe darstellt, sondern eher einem Spiel mit der Ehe gleicht. Auch die Tatsache, dass du einen dauerhaften Aufenthalt in diesem Land begehrst oder den Haddsch verrichten möchtest, ist kein Grund, diese Art der Ehe zu schließen.
Und Allâh weiß es am besten!