Vater verlangt vom Sohn, sich von seiner Frau scheiden zu lassen, weil diese zu ihren Eltern gereist ist, um sie zu besuchen Fatwâ-Nummer: 122911
- Fatwâ-Datum:27-5-2009
- Bewertung:
Ich habe ein Problem: Meine Ehefrau hat mit meiner Erlaubnis im Urlaub ihre Eltern besucht. Sie hat sie seit einem Jahr nicht gesehen.
Mein Vater hat nun von mir verlangt, meine Ehefrau scheiden zu lassen und ihr die Anweisung zu geben, nicht mehr zurückzukehren, sonst soll ich mich zwischen ihm und ihr entscheiden.
Ich habe gar kein Problem mit ihr; denn sie ist fromm. Was soll ich tun?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Solange deine Ehefrau fromm und wohlerzogen ist und es keinen Anlass dazu gibt, sie zu scheiden, dann darfst du deinem Vater nicht gehorchen, deine Frau scheiden zu lassen. Man darf den Eltern nur im islâmischen Rahmen gehorchen.
Es wurde vom Propheten überliefert, dass er sagte „Du sollst gehorsam sein, sofern dir etwas befohlen wird, was mit dem Islâm zu vereinbaren ist,” Berichtet von Al-Buchârî und Muslim.
Es fällt nicht in den islâmischen Rahmen, die Ehefrau ohne Anlass scheiden zu lassen, besonders, wenn du Kinder von ihr hast.
Daher empfehlen wir dir, dich zu bemühen deinen Vater zu überzeugen. Dabei solltest du Hilfe bei Allâh, dem Erhabenen, suchen und Ihn anflehen.
Du kannst auch Hilfe bei Gelehrten, guten, frommen Leuten oder seinen Verwandten und Freunden suchen. Allâh möge ihn zum rechten Weg leiten!
Wir müssen dich auch darauf hinweisen, dass die Güte gegenüber deinem Vater eine Pflicht ist, auch wenn er dir gegenüber abweisend ist. Du sollst treu und gütig zu ihm sein, auch wenn er dich ungerecht behandelt, denn Allâh, der Erhabene, erteilt die Anweisung, die Eltern gut zu behandeln, auch wenn sie Nicht-Muslime sind. Allâh, der Erhabene, sagt: “Wenn sie sich aber darum bemühen, dass du Mir das beigesellst, wovon du kein Wissen hast, dann gehorche ihnen nicht, doch geh mit ihnen im Diesseits in recher Weise um!” (Sûra 31:15)
Wenn es mit nicht-muslimischen Eltern so ist, dann erst recht, wenn es Muslime sind.
Und Allâh weiß es am besten.