Verbot für den Muhrim (ein im Ihrâm befindlicher Muslim), mit Safran gefärbte Kleidung zu tragen
Fatwâ-Nummer: 123310

  • Fatwâ-Datum:15-10-2012
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Frage

Was ist die Bedeutung des Hadîthes, der das Tragen von mit Safran gefärbter Kleidung verbietet? Und was bedeutet das arabische Wort Sa’far?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Wahrscheinlich meint der edle Fragesteller den bei Al-Buchârî und Anderen überlieferten Hadîth, in dem Ibn Umar sagt: „Der Prophet hat es dem Muhrim verboten, mit Wars [eine Pflanze] oder Safran gefärbte Kleidung zu tragen.“ Dies bedeutet in kurzen Worten, dass es demjenigen, der sich wegen des Haddsch oder der Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) im Ihrâm-Zustand befindet, egal ob Mann oder Frau, verboten ist, parfümierte Kleidung zu tragen. Das arabische Wort Muza’far bedeutet mit Safran gefärbt. Die Sprachgelehrten sagen: Die Kleidung za’far bedeutet sie mit Safran färben, der zu den wohlriechenden Pflanzen gehört und daher für den Muhrim verboten ist.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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