Respekt vor Gräbern
Fatwâ-Nummer: 123539

  • Fatwâ-Datum:11-6-2009
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Frage

Es wird von Abû Huraira möge Allah mit ihm zufrieden sein überliefert, dass Allâhs Gesandter möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlgefallen schenken sagte: „Es ist besser, dass einer von euch auf glühenden Kohlen sitzt, die seine Kleidung verbrennen und seine Haut berühren, als dass er auf einem Grab sitzt.“ (Muslim, Nr. 2119) Können Sie mir bitte diesen Hadîth erklären? Wann hat unser Prophet (Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) dies erwähnt? Warum hat unser Prophet möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlgefallen schenken das gesagt? Können Sie mir bitte auch sagen, wie wir den Gräbern Respekt erweisen sollen?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

 

Und nun zur Frage:

 

Die von dir in deiner Frage erwähnte prophetische Überlieferung wurde von den Imâmen Muslim, Abû Dâwûd, An-Nasâ‘î und anderen überliefert. Die Bedeutung (des Hadîthes) ist klar: es ist besser und leichter für eine Person, auf glühenden Kohlen sitzen zu müssen, die ihn verbrennen, als auf einem Grab zu sitzen. Diese Überlieferung ist ein Beleg dafür, dass es nicht erlaubt ist, auf Gräbern zu sitzen, weshalb auch die meisten Gelehrten die Meinung vertreten, dass diese Tat nicht erlaubt ist. Jedoch sind wir bislang keinem Text begegnet, aus dem hervorginge, wann und zu welchem Ereignis der Prophet dies sagte.

 

Nichtsdestotrotz erweist man Gräbern Respekt, indem man alle in Bezug auf Gräber verbotenen Handlungen vermeidet, wie (etwa) darauf zu sitzen, am Grab zu versuchen, gottesdienstliche Handlungen oder unislâmische Handlungen zu verrichten. Die Respekterweisung erfolgt auch durch erlaubte Handlungen, wie Allâh darum zu bitten, den Toten Muslimen zu vergeben und sich ihrer zu erbarmen, sowie auch durch den Besuch von Gräbern zum Zwecke der Ermahnung und Erinnerung an den Tod.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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