Kranke Schwester verschwunden. Dürfen wir Dschinn um Hilfe bitten unsere Schwester zu finden?
Fatwâ-Nummer: 123540

  • Fatwâ-Datum:11-6-2009
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Frage

Meine Schwester heißt Sumaira (24 Jahre alt) und meine Mutter Sherbano. Meine Schwester leidet seit zwei Jahren an einer unbekannten Krankheit. Der Arzt sagt, dass sie geistig krank sei, jedoch wie eine normale Person spreche. Wir haben zahlreiche Mawlânas (i. S. v. Imâme, d. Ü.) aufgesucht, die meinten, sie wäre von Magie heimgesucht worden und von einer fremden Macht befallen. Jedoch wissen wir nicht genau, was sie nun wirklich hat, da äußerlich bisher nichts zu sehen war. Seit letzter Woche Sonntag ist meine Schwester womöglich durch den Einfluss unbekannter Wesen verschwunden. Wir haben viele Hazrats, Dhikrs und Fals (unislâmische Zeremonien, d. Ü.) abgehalten, wissen aber immer noch nicht, wo sie ist. Unsere gesamte Familie sorgt sich um ihren Zustand und ihre Gesundheit, und was sie essen wird, denn bei uns zu Hause kümmert sich meine Mutter gänzlich um sie. Aufgrund der oben erwähnten Umstände hat sich meine Schwester nicht immer gut verhalten. Bitte teilen Sie mir mit, wo sie sich aufhalten könnte. Nach ihrer Rückkehr würden wir alles tun, was Sie sagen! Bitte helfen Sie uns! Versuchen Sie einfach herauszufinden, wo sie sich befindet! Seit letztem Sonntag (einer Woche) ist sie nicht mehr bei uns!

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâh Seinen Gesandten, dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken.

 

Und nun zur Frage:

 

Zuallererst bitten wir Allâh - den Allmächtigen und Erhabenen -, dass Er deine Schwester wieder zurückbringen möge und sie von der Krankheit heilt, an der sie leidet.

 

Über ihren jetzigen Aufenthaltsort können wir jedoch nichts wissen, denn dies ist eine Sache des Verborgenen. Das Verborgene können wir unmöglich wissen.

 

Es ist nicht erlaubt, hierzu Dschinn um Hilfe zu bitten, selbst wenn man dieses Mittel  in Bezug auf erlaubte Dinge anwendet.

 

Daher raten wir dir, Allâh ernsthaft und entschlossen zu bitten. Insbesondere deine Eltern sollten sich das zu Herzen nehmen, denn das Bittgebet der Eltern wird erhört. Der Prophet sagte: „Drei Bittgebete werden zweifelsohne erhört: [...] das Bittgebet der Eltern für ihre Kinder.“ (Ibn Mâdscha)

 

Zudem wird ein Bittgebet erwähnt, das hilft verlorene Gegenstände zu finden. Das Bittgebet lautet: „O Allâh! Du bist derjenige, der das Verlorene zurückbringt und derjenige, der den Fehlgegangenen rechtleitet, und Du leitest sicherlich aus dem Irrtum heraus. So bringe mir meinen verlorenen Gegenstand durch deine Macht und Kraft wieder zurück, denn er (der Gegenstand) ist von Deiner Gnade und von Deiner Gunst.“

 

Obwohl die Überlieferung schwach ist und man nicht sicher sein kann, ob sie vom Propheten stammt, sagten einige Gelehrte (möge Allah sich ihrer erbarmen), dass es erlaubt sei, dieses Bittgebet zu sprechen (Anm. d. islâmischen Redaktion: weil die Worte nicht gegen den Islâm verstoßen und es sich um ein Bittgebet handelt, in Bittgebeten kann man seine Wünsche frei formulieren, also auch Dinge sagen, die der Prophet nicht gesagt hat)

 

Daher kannst du dieses Bittgebet sprechen. Nutze bitte alle erlaubten Mittel, die dir dabei helfen können, deine Schwester zu finden.

 

Es scheint so, als wäre sie von einer Geisteskrankheit, von Magie, oder gar von einem Dschinn befallen. Falls du sie findest, solltest du nach einer angemessenen Heilung suchen; Ruqya (Qurânrezitation und Bittgebete für Kranke) ist auf jeden Fall nützlich.

 

Und Allâh weiß es am besten.