Über denjenigen, der den Mîqât (festgesetzten Ort für das Eintreten in den Ihrâm für Haddsch) mit der Absicht überschritten hat, zu einem noch weiter gelegenen Mîqât zurückzukehren
Fatwâ-Nummer: 123591

  • Fatwâ-Datum:15-10-2012
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Frage

Ich bin in der Stadt Taif geboren und arbeite in Dschidda. Ich möchte nach Taif fahren und meine Familie mitnehmen, um die Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) zu vollziehen, ich will am Mittwoch reisen und die Umra am Donnerstag vollziehen. Soll ich den Ihrâm-Zustand in Dschidda oder in Taif beginnen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Der Prophet hat diese Mîqâte festgesetzt, wie in einem bei Al-Buchârî und Muslim überlieferten Hadîth von Ibn Abbâs berichtet wird. Am Ende des Hadîthes steht: „Wer sich aber in einer Entfernung befindet, die kürzer ist als die Entfernung dieser Mîqâte zu Makka, der soll dort mit dem Ihrâm-Zustand beginnen, wo er sich befindet; die Bewohner von Makka beginnen sogar in Makka.Dadurch weißt du, dass du den Ihrâm-Zustand ab Dschidda beginnen sollst, während deine Familie ab Qarnu Al-Manâzil bzw. As-Sail Al-Kabîr, dem für die Leute aus dem Nadschd festgesetzten Mîqât, beginnen. Es ist einwandfrei, ja sogar noch besser, wenn du den Ihrâm-Zustand ab Dschidda beginnst, im Ihrâm-Zustand nach Taif fährst und deine Familie mitnimmst und dann beginnen sie den Ihrâm-Zustand von Taif, da es vor dem Mîqât Qarnu Al-Manâzil liegt, oder direkt von diesem. Es ist ferner einwandfrei, wenn du den Ihrâm-Zustand verschiebst, bis du nach Taif fährst und dann von dort oder vom Mîqât den Ihrâm-Zustand mit deiner Familie beginnst. Denn in diesem Fall hast du den Mîqât ohne den Ihrâm-Zustand mit der Absicht überschritten, zu einem weiter gelegenen Mîqât zurückzukehren; dies ist bei einigen Gelehrten wie den Gelehrten der schafiîtischen Rechtsschule erlaubt.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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