Es ist keine Sünde für denjenigen, der einige Tage von Ramadân nachzuholen hat, dass er die Umra vollzieht
Fatwâ-Nummer: 124012

  • Fatwâ-Datum:15-10-2012
  • Bewertung:

Frage

Darf ich zur Umra (Pilgerfahrt mit geringeren Riten als Haddsch) fahren, während ich noch fünf Tage vom Ramadân nachzuholen habe? Muss ich diese Tage vor der Umra nachholen oder darf ich sie nach der Rückkehr von ihr nachholen?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es gibt keinen Zusammenhang zwischen dem Vollzug der Umra und dem Nachholen der versäumten Ramadân-Tage. Wer also einige Tage von Ramadân nachzufasten hat, der darf bedenkenlos zur Umra reisen. Unseres Wissens gibt es keinen einzigen Gelehrten, der den Vollzug der Umra vor dem Nachholen der versäumten Fastentage verbietet.

 

Wenn du diese Tage wegen eines Entschuldigungsgrundes wie Menstruation oder Krankheit oder Ähnliches versäumt hast, dann musst du diese Tage wegen des Hadîthes von Âischa vor dem nächsten Ramadân nachholen: „Ich hatte oft Fastentage nachzuholen, die ich erst im Monat Scha’bân nachholte.“ Überliefert von Al-Buchârî und Muslim. Es ist auf jeden Fall angemessener, sich mit dem Nachholen zu beeilen, damit man sich von der Verpflichtung entlastet und zum Gehorsam gegenüber Allâh beeilt, wie Allâh der Erhabene sagt: „... So wetteifert nach den guten Dingen!...“ (Sûra 2:148). Es gibt also nichts dagegen einzuwenden, wenn du das Nachholen dieser Tage bis nach deiner Rückkehr von der Umra verschiebst, solange du sie vor dem nächsten Ramadân nachholen wirst. Es ist aber angemessener, dass du dich mit dem Nachholen dieser Tage beeilst.

 

Wer indes ohne einen Entschuldigungsgrund nicht gefastet hat, der muss nach der ausschlaggebenden Meinung die versäumten Tage sofort nachholen.

 

An-Nawawî sagte: „Die Rechtsnorm für das versäumte Fasten im Ramadân ist der für das versäumte rituelle Gebet ähnlich; wenn man dafür einen Entschuldigungsgrund wie Menstruation, Wochenbett, Krankheit, Bewusstlosigkeit oder lange Fahrt hat, dann darf man das Nachholen bis vor den Beginn des nächsten Ramadân verzögern. Wenn man dies aber aus Versäumnis macht, dann gibt es diesbezüglich zwei Meinungen, ähnlich dem rituellen Gebet: Die bessere Meinung ist die von den chorasanischen und einigen irakischen Gelehrten, die besagt, dass man das Versäumte sofort nachholen muss, und das ist die zutreffende Meinung.“

 

Wenn du also ohne einen Entschuldigungsgrund das Fasten unterlassen hast, dann musst du dich mit dem Nachholen beeilen. Dies zu unterlassen hat aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Umra.

 

Und Allâh weiß es am besten!

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