Wer ist dafür zuständig, die Zakâ Al-Fitr für Bedienstete und Chauffeure zu entrichten?
Fatwâ-Nummer: 12413

  • Fatwâ-Datum:7-6-2018
  • Bewertung:

Frage

Bin ich verpflichtet, im Namen der Bediensteten und Chauffeure, die in meinem Haushalt arbeiten, die Zakâ Al-Fitr zu entrichten?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Die vorzugswürdige Meinung lautet, dass die Bediensteten und Chauffeure selbst – und nicht jemandes anders – dazu verpflichtet sind, die Zakâ A-l-Fitr zu entrichten, da Ibn Umar sagte: „Allâhs Gesandter (möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) hat die Zakâ Al-Fitr jedem Mann und jeder Frau als ein Sâ [Hohlmaß; knapp 3,7 l] an Datteln oder ein Sâ an Gerste auferlegt.“ (Al-Buchârî und Muslim.)

 

Dieser Hadîth deutet darauf hin, dass jeder Mensch die Zakâ selbst entrichten muss, außer denjenigen, die durch einen anderen Beweis davon ausgenommen sind. Und die in der Frage Genannten wurden durch keinerlei Beweis davon ausgenommen.

 

Und Allâh weiß es am besten!

Verwandte Fatwâs