Ist die Arbeit bei westlichen Verlagen oder als Hilfskellner erlaubt?
Fatwâ-Nummer: 124340

  • Fatwâ-Datum:30-6-2009
  • Bewertung:

Frage

Ist die Arbeit bei westlichen Verlagen erlaubt oder verboten? Sie veröffentlichen nämlich manchmal Bibeln und Magazine. Ist es auch erlaubt, als Hilfskellner, der die Tische reinigt, in Restaurants zu arbeiten?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Es ist für Muslime unbedenklich, bei solchen Unternehmen zu arbeiten, allerdings unter der Bedingung, dass man sich von der Arbeit mit gefälschten Büchern (wie der Bibel) oder mit verführerischen, zur Sünde und zu un-islâmischen Gedanken aufrufenden Magazinen fernhält. Die Arbeit damit gilt als Unterstützung zur Sünde und zu feindseligem Vorgehen. Allâh sagt: „aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen.“ (Sûra 5:2)

 

Es ist auch unbedenklich, in Restaurants bei der Tischreinigung zu arbeiten, jedoch unter der Bedingung, dass sich auf diesen Tischen keine verbotenen Speisen wie Wein oder Schweinefleisch befinden, sonst ist die Arbeit dort verboten, da darin eine Billigung des Verbotenen und Beihilfe dazu liegt, indem man den Platz dafür herrichtet.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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