Soll man zu einer Zinsen erhebenden Bank oder bei einer Bank, die ein gewünschtes Objekt an den Kunden verkauft, gehen, wenn man dringend ein Haus benötigt?
Fatwâ-Nummer: 124352

  • Fatwâ-Datum:30-6-2009
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Frage

Ich komme aus einem nichtmuslimischen Land, in dem die Nichtmuslime aus verschiedenen Religionen 93 Prozent der Bevölkerung bilden. Ich muss ein Haus kaufen, denn diese Angelegenheit stellt für meine Familie einen großen Schwachpunkt dar. Ich finde aber in meinem Land kein Geldinstitut, das nicht mit Zinsen handelt, außer ein einziges, das behauptet, dass es sich zu „Wiederverkauf mit Gewinnangabe“ verpflichte. Aber der Gewinn ist im Vergleich zu den Banken, die mit Zinsen handeln, sehr hoch. Soll ich zu den Banken gehen oder mittels „Wiederverkauf mit Gewinnangabe“ verfahren?

Antwort

Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.

 

Und nun zur Frage:

 

Der Zins ist verboten, egal ob in einem islâmischen oder in einem nicht-islâmischen Land. Demgemäß ist es dir nicht erlaubt, dich an zinsgebundenen Geschäften zwecks Hauskaufs zu beteiligen, außer wenn dies unabdingbar wäre. Hier liegt kein Notfall vor, da es ein Unternehmen gibt, durch das du das Haus kaufen kannst, ohne die große Sünde des Zinshandels zu begehen.

 

Auch wenn der Gewinn, den das Unternehmen bekommt, sehr hoch ist, gilt das nicht als Rechtfertigungsgrund für den Handel mit Unternehmen, die auf Zinsen basieren. Allâh sagt: „Und wer Allâh fürchtet, dem schafft Er einen Ausweg und gewährt ihm Versorgung, von wo er nicht rechnet.“ (Sûra 65:2-3)

 

Und Allâh weiß es am besten.

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