„Islâmische“ Schulen in Indien halten sich nicht an die islâmischen Regeln Fatwâ-Nummer: 124354
- Fatwâ-Datum:30-6-2009
- Bewertung:
Viele Mittelschulen hier in Indien behaupten, dass sie den Schülern islâmische Erziehung und Ausbildung in der besten Qualität gewähren würden. Aber in Wirklichkeit machen sie das nicht. Die Schulordnung besagt, dass die Schule den Mädchen keine Jeans oder kurze Hosen erlaubt. Nach der Registrierung der Schüler setzen sie diese Regelungen jedoch nicht in die Praxis um. Begehen sie denn damit nicht einen Fehler? Meiner Meinung nach ja. Sie sollten mindestens von den Mädchen verlangen, auf solche Kleidung zu verzichten.
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Das Einhalten von Vertragsabmachungen, die eindeutig als erlaubt anzusehen sind, ist Pflicht. Allâh sagt: „Und erfüllt die (eingegangene) Verpflichtung. Gewiss, nach der (Erfüllung der) Verpflichtung wird gefragt werden.“ (Sûra 17:34). Er sagt auch: „O die ihr glaubt, haltet die Abmachungen!“ (Sûra 5:1). Dies gilt umso mehr für diejenigen, die sich um die Heranwachsenden kümmern, die ihnen anvertraut sind. Man soll sie nach bestem Wissen erziehen. Daher sollen die Verantwortlichen für diese Schule die Regeln der Schulordnung umsetzen. Wenn sie das nicht machen, begehen sie zweifelsohne einen Fehler.
Wir betonen hier auch, dass ein Muslim, der seine Kinder in eine Bildungseinrichtung schickt, die Kinder vertrauenswürdigen Personen überlassen soll, die die Kinder auf die beste Weise erziehen und sie entsprechend dem Glauben und der Ethik des Islâm heranwachsen lassen.
Und Allâh weiß es am besten.