Die Eltern des Ehemannes verbieten dessen Ehefrau den Besuch ihrer Eltern Fatwâ-Nummer: 124355
- Fatwâ-Datum:30-6-2009
- Bewertung:
Ich bin eine 34 Jahre alte neue Muslimin. Ich habe den Bachelor und Master im Bereich der Pädagogik. Vor einem Jahr habe ich einen Muslim geheiratet und will nun meine Eltern besuchen. Die Eltern meines Mannes sowie seine Schwester und sein Bruder erlauben mir das nicht. Ich möchte gerne im Lichte des Qurân und der Sunna wissen, wie ich meine Eltern besuchen kann. Sie sind übrigens Ahmaditen (Angehörige der qadjanischen Sekte).
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Der Islâm empfiehlt gute Behandlung und Güte gegenüber den Eltern, auch wenn sie ungläubig sind. Es steht den Eltern und den Geschwistern deines Mannes nicht zu, dir den Besuch deiner Eltern vorzuenthalten. Dein Mann soll dir jedoch bei dieser Angelegenheit – also beim Besuch – helfen, solange das keinen Schaden hervorruft.
Wir empfehlen dir, mit deinem Mann hinsichtlich dieser Angelegenheit in einer guten Art und Weise zu sprechen und dich mit ihm zu verständigen.
Und Allâh weiß es am besten.