Frau mit Nicht-Muslim verheiratet...Hat man Schuld, wenn im eigenen Restaurant trotz Verbot Alkohol getrunken wird... Fatwâ-Nummer: 124429
- Fatwâ-Datum:1-7-2009
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1. Ich habe eine Cousine, die in Frankreich lebt und mit einem französischen Nichtmuslim verheiratet ist. Sie haben jetzt ein Kind, das ein Jahr alt ist. Ich habe sie informiert, dass die Heirat mit einem Nichtmuslim verboten ist und sie die Ehescheidung beantragen soll. Sie erwiderte: Er wird das Kind nehmen, wenn sie von ihm die Scheidung verlangt.
Deshalb bleibt sie bei ihm und betet, dass Allâh ihn zum Islâm rechtleiten werde. Was ist die Lösung dieses Problems?
2. Mein Vater hat ein Restaurant und hat niemals Alkohol verkauft, denn er praktiziert seine Religion. Das Problem liegt aber darin, dass die Christen, die zum Essen in sein Restaurant kommen, den Alkohol zum Essen mitbringen. Ist mein Vater dafür verantwortlich?
3. Ist es uns verboten, bei Menschen zu essen, die mit Zinsen handeln, oder bei Christen, wenn sie uns zu einem Besuch einladen?
4. Ich möchte Autofahren lernen, damit ich Musliminnen zum Beispiel zur Moschee bringen und bei anderen Gelegenheiten helfen kann. Darf ich das machen?
Wir sind Al-Hamdu lillâh eine praktizierende Familie. Wir alle tragen dank Allâhs Gunst das Kopftuch.
Der Lobpreis gebührt Allâh dem Herrn der Geschöpfe und möge Allâhs Segen und Wohlgefallen auf dem Gesandten Allâhs, sowie auch seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Erstens: Die Gelehrten sind sich darüber einig, dass die Heirat einer Frau mit einem nichtmuslimischen Mann verboten ist. Der Beweis dafür ist die Aussage Allâhs (was der Bedeutung entspricht): "Und verheiratet nicht (gläubige Frauen) mit Götzendienern, bevor sie glauben." (Sûra 2:221)
Da deine Cousine mit ihm verheiratet ist, soll sie sich von ihm trennen. Es ist ihr nicht erlaubt, ihm zu ermöglichen, mit ihr zu schlafen, denn dies gilt als un-islâmische Ehe. Der Weiterbestand dieser Ehe ist Ungehorsam gegenüber Allâh und hat Allâhs Zorn und harte Strafe zur Folge. Das Kind soll dem Elternteil folgen, der die bessere Religion hat. Es ist dann Muslim, da es zu seiner Mutter gehören soll. Sie soll sich bemühen, das Kind zu bekommen. Wenn aus der Scheidung resultiert, dass der Mann das Kind bekommt, und alle Versuche, die Pflege des Kindes zu bekommen, scheitern – in diesem Fall darf sie auch Hilfe beim französischen Gesetz suchen –, soll sie sich befreien und sich von ihm scheiden lassen, wenn sie das Sorgerecht für das Kind nicht bekommen konnte.
Allâh wird sich bestimmt um ihr Kind sorgen und durch ihre Gebete wird es rechtgeleitet. Aber sie hat keinen Vorwand, besonders wenn sie weiß, dass sie eine große Sünde begangen hat, nämlich die Heirat mit einem Mann, der Allâh, den Erhabenen, leugnet.
Zweitens: Es ist die Pflicht deines Vaters, das Alkoholtrinken in seinem Restaurant zu untersagen, indem er ein Schild aufhängt, auf dem steht, dass das Trinken alkoholischer Getränke verboten ist. Denn er hat schließlich die Verwaltung des Restaurants inne. Allâh fragt ihn danach, warum er Verbotenes zugelassen hat. Wenn der Ertrag des Restaurants deswegen abnimmt, sollst du ihm versprechen, dass "das Jenseits besser und beständiger ist", dass, "das, was bei Allâh ist, besser für die Gütigen ist" und dass Allâh ihn danach fragt, warum er Verbotenes in seinem Restaurant erlaubt hat.
Drittens: Wenn das Geld derjenigen, die mit Zinsen handeln, von Erlaubtem und Verbotenem ist, ist es erlaubt, ihr Essen zu verzehren. Wenn aber ihr ganzes Geld verboten ist, dann ist es verboten, ihr Essen zu verzehren. Das Essen von den Speisen der Christen ist laut Quran erlaubt. Allâh sagt (was der Bedeutung entspricht): "Und die Speise derjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, ist euch erlaubt."
Viertens: Möge Allâh dich dafür belohnen, dass du bestrebt bist, die Lage der Musliminnen zu erleichtern!
Du sollst wissen, dass es dir erlaubt ist, Autofahren unter den Bedingungen zu lernen, dass der Fahrlehrer eine Frau ist, dass du ein Kopftuch trägst, das Alleinsein mit fremden Männern vermeidest und nur in Begleitung eines Mahrams mit dem Auto reist.
Und Allâh weiß es am besten!