Ist das Verreisen in den Flitterwochen erlaubt? Fatwâ-Nummer: 124438
- Fatwâ-Datum:1-7-2009
- Bewertung:
Ich werde in schâ Allâh im kommenden Monat heiraten. Ich frage nach der Fatwâ über die Flitterwochen. Ich habe nämlich vor, mit der Braut nach der Hochzeit für drei oder vier Tage in ein Land wie Kaschmir zu fliegen. Ist das islamisch erlaubt oder gibt es dafür bestimmte Richtlinien?
Alles Lob gebührt Allâh, dem Herrn aller Welten, und möge Allâhs Segen und Heil auf dem Gesandten Allâhs, sowie auf seiner Familie und seinen Gefährten sein.
Und nun zur Frage:
Es ist dem Ehepaar erlaubt, nach der Hochzeit oder zu einem anderen Zeitpunkt eine Erholungsreise zu unternehmen. Man muss es jedoch vermeiden Orte zu besuchen, an denen Sünden begangen werden. Es ist auch nicht erlaubt, dabei Geld zu verschwenden und sich finanziell zu überlasten, wie dies einige Leute tun.
Und Allâh weiß es am besten.