Ist eine Person, die das Gebet nicht verrichtet, ein Nichtmuslim? Fatwâ-Nummer: 124458
- Fatwâ-Datum:1-7-2009
- Bewertung:
Ich bin seit 22 Jahren verheiratet und habe zwei Söhne. Mein Ehemann betet bedauerlicherweise nur während dem Fastenmonat Ramadân regelmäßig. Das beunruhigt mich, da ich befürchte, dass mich Allâh wegen seiner Unregelmäßigkeit im Gebet straft. Immer wieder bitte ich Allâh ihn rechtzuleiten. In der Hoffnung ihn zum Gebet motivieren zu können, lese ich den Qurân in seiner Anwesenheit laut vor. Soll ich ihn als Nichtmuslim betrachten, wenn er weiterhin das Gebet unterlässt?
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!
Möge Allâh dich belohnen, da Du dich um die Rechtleitung deines Ehemannes sorgst und dich bemühst dieses Ziel durch verschiedene Mittel zu erreichen.
Es ist zweifellos sehr gefährlich, das Gebet nicht zu verrichten. Wer das Gebet absichtlich unterlässt oder dessen Pflicht leugnet, ist nach der mehrheitlichen Meinung der muslimischen Rechtsgelehrten kein Muslim mehr. Wer aber aus Faulheit nicht betet oder den Wert der Pflichtgebete unterschätzt, tritt laut der meisten Rechtsgelehrten nicht aus dem Islâm aus, wobei in diesem Fall auch einige Gelehrte das Gegenteil behaupten. Gebe deinem Ehemann immer Ratschläge und erinnere ihn an Allâh. Es wäre auch gut, wenn du die Unterstützung muslimischer Gelehrte in Anspruch nimmst. Du musst wissen, dass du mit deinen Ratschlägen deine Pflicht erfüllt hast. Wenn dein Ehemann weiterhin unregelmäßig betet, ist es nicht deine Sünde. Beharrt er darauf, nicht zu beten oder unregelmäßig das Gebet zu verrichten, empfehlen wir dir die Scheidung.
Allâh weiß es am besten!