Ist Haargel verboten? Fatwâ-Nummer: 124466
- Fatwâ-Datum:1-7-2009
- Bewertung:
Ist die Verwendung von Haargel verboten?
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!
Nach unserem Wissen produziert man Haargel aus diversen chemischen Substanzen und tierischer Gelatine.
Enthält das Produkt einen tierischen Inhaltsstoff, kann der Gebrauch je nach der Art des Tieres und dessen Schlachtweise verboten oder erlaubt sein.
Wenn man die Gelatine aus einem Tier gewinnt, das nach den Regeln der islâmischen Schlachtweise getötet wurde, ist ihre Verwendung in Speisen, Pflegeprodukten und anderen Dingen gestattet. Stellt man die Gelatine allerdings aus einem nicht islâmisch geschlachteten Tier her, entspricht sie etwas Verendetem und ist somit unrein. Folglich darf diese verunreinigte Substanz nicht für Speisen oder Pflegeprodukte gebraucht werden.
Besteht das Haargel aus keiner Gelatine oder aus nicht verunreinigter Gelatine, ist die Nutzung des Kosmetikprodukts erlaubt, solange es keine negativen Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen hat.
Im folgenden Hadîth heißt es: Der Prophet sagt: „Kein Schaden und keine Schädigung.“ Ebenso darf das Haargel bei der rituellen Waschung nicht verhindern, dass die Haare vollständig nass werden. Das Prinzip der Schlachtung nach islâmischem Gebot wird erfüllt, wenn ein Muslim, Christ oder Jude das Tier durch die Durchtrennung der Luftröhre und der Schlagadern tötet.
Allâh weiß es am besten!