Ist das Aufnehmen eines Pfandkredits erlaubt? Wenn ja, unter welchen Bedingungen? Fatwâ-Nummer: 124494
- Fatwâ-Datum:2-7-2009
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Wir leben in Europa und besitzen kein eigenes Haus. Ein sogenannter Pfandkredit würde das Bauen eines eigenen Hauses ermöglichen. Dürfen wir in diesem Fall einen solchen Kredit aufnehmen? Wenn ja, unter welchen Bedingungen?
Der Lobpreis ist Allâhs des Herrn der Welten und möge Allâh unseren Propheten Muhammad und dessen Familie und all dessen Gefährten Segen und Wohlergehen schenken!
Wenn dieser Pfandkredit bedeutet, dass die kreditnehmende Person seine Eigentume oder einen Gegenstand als Pfand abgibt, die der Geldgeber anschließend benutzt, bis der Verschuldete seine Schulden begleicht, so ist die Aufnahme des Kredits verboten. Nach der Regel des islâmischen Rechts gilt: „Jeder Kredit, der einen Profit bringt, ist Wucherei (Zins).“
Der Gelehrte Ibn Qudâma sagt in seinem Buch „Al-Mughnî“: "Wenn der Besitzer des Gegenstandes seinem Geldgeber die Erlaubnis erteilt, den Pfandgegenstand kostenlos bis zur Zurückzahlung der Schulden zu benutzen, entspricht die Pfandleihe einem indirekten Zins und ist somit untersagt."
Gibt der Verschuldete jedoch sein Eigentum als Pfand ab, um die Zurückzahlung der Schulden an den Geldgeber zu garantieren, ohne dass der Geldgeber dieses Eigentum nutzt noch daraus Profit schlägt, ist die Pfandleihe in diesem Fall gestattet.
Dies verdeutlicht der Qurân-Vers: „[...] dann sollen Pfänder in Empfang genommen werden.“ (Sûra 2:283)
Ein weiterer Beweis ist folgender überlieferter Hadîth von Al-Buchârî: „Der Prophet kaufte einmal seine Speise von einem Juden und hinterließ seinen Schild als Pfand."
Die Muslime sind sich einig darüber, dass die Pfandleihe unter der oben genannten Bedingung islâmisch rechtmäßig ist. Der Hauskauf mit Zinskrediten ist nicht zugelassen. Es gibt die Möglichkeit ein Haus, eine Wohnung oder ein Zimmer anzumieten.
Allâh weiß es am besten!