Wie man sich von Zweifeln befreit
Fatwâ-Nummer: 125093

  • Fatwâ-Datum:10-3-2021
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Frage

Ich habe das Problem, dass ich viele Ereignisse und Dinge, die ich gerade erst gemacht habe, sofort vergesse. Manchmal gehe ich ins Bad, um mich nach dem Dschanâba-Zustand zu waschen, und wenn ich (beim Wudû) meinen Kopf wasche, frage ich mich, ob ich bereits mein Gesicht gewaschen habe. Und da ich mir das nicht merken kann, nehme ich erneut den Ghusl (Ganzwaschung) und den Wudû (Gebetswaschung) vor. Was soll ich tun? Gibt es dafür eine Lösung?

Antwort

Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!

 

Als Erstes muss klar sein, dass die Pflichthandlung bei der Ganzwaschung vom Dschanâba-Zustand das Verteilen von Wasser auf dem gesamten Körper ist. Das Wasser muss auch bis zu den Haarwurzeln gelangen und ein reines Überstreichen des Kopfes (wie beim Wudû) reicht hier nicht. Des Weiteren bitten wir Allâh den Erhabenen, dass Er dir in deiner Angelegenheit Erleichterung schenkt.

 

Wenn Vergesslichkeit und Zweifel ein solches Maß erreicht haben, ist die einzige Möglichkeit, dass man sich vollständig von ihnen abwendet und versucht, ihnen keine Beachtung zu schenken. Wenn du zum Beispiel im Wudû beim Kopf angelangt bist und dich Zweifel befallen, ob du das Gesicht gewaschen hast oder nicht, so schenke diesen Zweifeln keine Beachtung und gehe davon aus, dass du das Gesicht gewaschen hast. Denn Allâh legt keiner Seele etwas auf, was ihre Kraft überschreitet, und Er sagte im Qurân: „Daher fürchtet Allâh, soweit ihr könnt“ (Sûra 64:16). „(…) und Er hat euch in der Religion keine Bedrängnis auferlegt“ (Sûra 22:78).

 

Die Gelehrten haben klargemacht, dass jemand mit starken Zweifeln in den Waschungen sich einfach davon lösen soll, ohne diese Zweifel weiter zu beachten. Dies gilt für diesen speziellen Fall, obwohl normalerweise jemand, der (kurzzeitig und ausnahmsweise; AdÜ) zweifelt, ob er die Waschung eines bestimmten Körperteils im Wudû oder Ghusl vorgenommen hat oder nicht, diese Waschung pflichtmäßig ausführen (bzw. wiederholen) muss, da man davon auszugehen hat, dass er es nicht gewaschen hat.

 

Schaich Al-Uthaimîn (Allâh erbarme sich seiner) hat das Urteil über das Zweifeln bei der Waschung eines Körperteils im Wudû folgendermaßen erklärt: „Wenn der Zweifel nach der Beendigung des Wudûs auftritt, wird diesem keine Beachtung geschenkt. Geschieht es noch vor der Beendigung des Wudûs, so zum Beispiel bei jemandem, der zweifelt, ob er bereits den Kopf überstrichen hat, während er bei der Waschung der Füße angelangt ist, so soll dieser den Kopf überstreichen und dann die Füße noch einmal waschen. Hierin liegt keine Erschwernis. Dies gilt, wenn jemand nicht von (regelmäßigen) und starken Zweifeln heimgesucht wird. Sollten solche Zweifel jedoch häufig auftreten, darf er sie nicht beachten und baut auf dem auf, was er gerade an Handlungen ausführt. Wenn er also die Füße wäscht, so geht er davon aus, dass er bereits korrekt den Kopf überstrichen hat. Und das gilt für alle anderen Körperteile.“

 

Und Allâh weiß es am besten!

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