Ghusl: Mit der rechten Körperseite beginnen Fatwâ-Nummer: 125492
- Fatwâ-Datum:10-3-2021
- Bewertung:
Ist es bei der Ganzwaschung (Ghusl) nach dem Dschanâba-Zustand und dem sunnamäßigen Ghusl am Freitag vorgesehen, dass man die rechte Körperseite (von Kopf, Hals und rechtem Arm) zuerst wäscht und danach die linke Seite?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Die Sunna beim Ghusl (Ganzwaschung) wurde durch die Mutter der Mu’minûn Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) folgendermaßen beschrieben: „Wenn der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich vom Dschanâba-Zustand wusch, begann er mit dem Waschen seiner rechten Hand. Dann schüttete er Wasser mit seiner Rechten auf seine Linke und wusch den Intimbereich. Dann nahm er Wudû vor wie bei der Waschung für das Gebet. Dann nahm er Wasser und fuhr mit seinen Fingern bis an die Haarwurzeln. Wenn er sah, dass diese richtig angefeuchtet waren, nahm er drei Handvoll Wasser und schüttete sie über seinen gesamten Körper. Dann wusch er seine Füße“ (Al-Buchârî, Muslim; Wortlaut nach diesem).
Auf das Waschen der rechten Körperhälfte weist die Aussage von Âischa (möge Allâh mit ihr zufrieden sein) hin: „Wenn der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) sich vom Dschanâba-Zustand wusch, ließ er ein Gefäß bringen und schöpfte daraus mit seiner Hand Wasser. Er begann mit der rechten Seite seines Kopfes und dann (wusch er) die linke. Dann nahm er mit seinen Händen Wasser und goss es über seinen Kopf“ (Al-Buchârî, Muslim).
Ibn Radschab sagt in „Fath Al-Bârî“: „Im Sahîh Muslim heißt es, dass der Prophet (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) mit seinen beiden Händen Wasser nahm, zuerst die rechte Seite und dann die linke Seite (wusch) und dann mit beiden Händen (Wasser) über den Kopf goss. Daraus geht offenkundig hervor (und Allâh weiß es am besten), dass er jedes Mal vollständig Wasser auf seinen Kopf goss, aber zuerst mit der rechten Hälfte begann und dann die linke Seite folgen ließ. Beim dritten Mal goss er das Wasser über die Mitte. Einige behaupteten, dass er nicht jedes Mal Wasser auf seinen gesamten Kopf brachte, sondern einmal auf die rechte Hälfte goss, und dann auf die linke Hälfte und beim dritten Mal auf die Mitte, ohne jedes Mal den gesamten Kopf zu waschen. Das haben Al-Qurtubî und andere erwähnt, die es nicht als mustahabb (erwünscht) ansahen, dass man sich im Ghusl dreimalig wäscht. Das widerspricht jedoch dem äußeren Wortlaut.“
Unterstützt wird dies durch die Überlieferung von Al-Baihaqî. Bei ihm findet sich eine Überlieferung von Âischa, dass der Gesandte Allâhs (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) nach dem Dschanâba-Zustand Wudû (seperat vom Ghusl; A. d. Ü.) vornahm. Dann führte er seine rechte Hand in das Wasser und durchfuhr mit der Hand die rechte Kopfhälfte bis zu den Haarwurzeln. Dann machte er das Gleiche mit der linken Hand und der linken Kopfhälfte, bis er die Haut vollständig nass gemacht hatte; dann goss er dreimal Wasser über seinen Kopf.“
In der Fiqh-Enzyklopädie heißt es: „Die Gelehrten stimmen überein darin, dass es mustahabb (erwünscht) ist, bei der Waschung des Körpers mit der rechten Seite zu beginnen. Das gehört zu den empfohlenen Handlungen im Ghusl bei den Mâlikiten wegen des Hadîths: „Der Gesandte (möge Allâh ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken) begann bei der Reinigung (Tahâra) gerne mit rechts.“ Dazu gehört es, bei den pflichtmäßig oder sunnamäßig zu waschenden Körperteilen mit der rechten Seite vor der linken zu beginnen aufgrund der erwähnten Überlieferung von Âischa. Denn nach ihr wusch er die rechte Seite vorne und hinten und dann die linke Seite auf die gleiche Weise.
Und Allâh weiß es am besten!