Geheimhalten des Fastens vor den Augen der Menschen ist islâmisch nicht verboten
Fatwâ-Nummer: 126834

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
  • Bewertung:

Frage

Ich faste zur Zeit als Buße unabsichtlichen Tötens. Und ehrlich gesagt versuche ich mein Fasten vor den Leuten in meiner Umgebung zu verheimlichen, weil dieses Ereignis sehr schmerzhaft für mich ist und ich nicht ständig darüber sprechen will. Nun kam einer meiner Nachbarn zu mir und bot mir ein Stück Fleisch an. Ich fastete, vergaß es jedoch und nahm das Essen in meinen Mund. Alsdann erinnerte ich mich, dass ich faste, und holte das Stück aus meinem Mund, bevor ich es geschluckt hatte. Doch tat ich so, als würde ich kauen, und bewegte meinen Kiefer, damit mein Nachbar nicht merkte, dass ich fastete. Ist das, was ich mit meinem Nachbarn tat, verboten, und wirkt es sich auf die Gültigkeit meines Fastens aus?

Antwort

Fatwâ-Nummer des arabischen Originals: 118256

 

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Es bestehen keine Einwände gegen das, was du mit deinem Nachbarn getan hast, weil das Verheimlichen des Fastens islâmisch nicht verboten ist, vor allem, wenn darin ein Vorteil liegt. Auch deine Mundbewegung ist islâmisch nicht verwerflich, weil sie zu der im Islâm erlaubten Form der Mehrdeutigkeit gehört. Dein Verhalten wirkt sich nicht auf die Gültigkeit deines Fastens aus, da du weder gegessen noch getrunken hast, so dass dein Fasten hätte ungültig werden können.

 

Selbst wenn wir annehmen, dass ein Teil des Essens unabsichtlich in deinen Magen gelangt wäre, bleibt dein Fasten gültig, da du vergessen hast, dass du fastest, und somit nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten entschuldigt bist.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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