Das Fasten-Nachholen einer Frau, die Metrorrhagie (Venenblutungen der Gebärmutter) hat
Fatwâ-Nummer: 126855

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
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Frage

Ich leide seit längerer Zeit an Venenblutungen in der Gebärmutter und muss noch einige Tage vom letzten Ramadân nachholen. Darf ich sie in meiner Situation nachholen? Und ist mein Fasten dann gültig? Helft mir, möge Allâh euch belohnen!

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Laut dem Konsensus aller Gelehrten betet und fastet die Frau, bei der Al-Istihâda (azyklische Blutungen außerhalb des normalen Menstruationszyklus) aufgetreten ist. Wenn also feststeht, dass eine Frau Mustahâda (Bezeichnung der Frau, die Al-Istihâda hat) ist, ist nichts dagegen einzuwenden, wenn sie die noch zu fastenden Tage nachholt. Dein Fasten während der Istihâda ist also zweifellos gültig und das Nachholen ist sogar eine Pflicht für dich, bevor der nächste Ramadân anbricht, selbst wenn du Mustahâda bleibst.

 

Der Scheich Ibn Bâz  sagte in seiner Erklärung, was Al-Istihâda ist und was die Mustahâda zu beachten hat: "Mustahâda ist diejenige, deren Blutungen weder aus der Menstruation noch aus dem Wochenbett resultieren. Diese Frau gilt als rituell rein, fastet und betet, darf mit ihrem Mann verkehren und vollzieht die Waschung vor jedem Gebet. So wie diejenigen, die durch Urin, Darmwind oder Anderes ständig rituell unrein sind. Sie sollte auch versuchen das Blut mit Watte oder Ähnlichem aufzufangen, damit nicht ihr Körper oder ihre Kleidung damit verunreinigt wird, so wie es in authentischen Hadîthen vom Propheten erwähnt wird."

 

Und Allâh weiß es am besten.

 

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