Menstruierende muss Tage, an denen sie ihr Fasten gebrochen hat, nachholen Fatwâ-Nummer: 126856
- Fatwâ-Datum:3-9-2009
- Bewertung:
Als ich noch jünger war, habe ich mein Fasten im Fastenmonat auf Grund der Menstruation gebrochen, doch habe ich diese Tage nicht nachgeholt. Ich bitte um eine ausführliche Antwort.
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Dass du dein Fasten während der Menstruation gebrochen hast, war richtig, denn die Menstruierende darf nach einhelliger Meinung der Gelehrten weder beten noch fasten. Dass du sie jedoch nicht nachgeholt hast, ist ohne Zweifel ein Fehler. Die Menstruierende muss die Tage, die sie im Ramadân nicht gefastet hat, laut dem Konsensus der Gelehrten nachholen, weil `Âischa gesagt hat: "Zu Lebzeiten des Propheten bekamen wir die Monatsblutung. Wir wurden angewiesen das Fasten, jedoch nicht das Gebet nachzuholen." Überliefert von Al-Buchârî und Muslim.
Du bist nun verpflichtet, die Tage, die du bis jetzt nicht nachgeholt hast, zu zählen und so schnell wie möglich nachzuholen, da sie eine zu begleichende Schuld darstellen. Erst mit ihrem Nachholen wird diese Schuld beglichen.
Nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten musst du ebenso für jeden Tag, der nicht vor Beginn des folgenden Ramadân nachgeholt wurde, einen Bedürftigen speisen. Solltest du jedoch nicht gewusst haben, dass eine Verspätung verboten ist, so brauchst du diese Buße nicht zu entrichten.
Falls du die Tage nicht genau zählen kannst, so musst du abwägen und so viele Tage fasten, bis du die Gewissheit erlangst oder überzeugt bist, deine Schuld damit beglichen zu haben.
Und Allâh weiß es am besten.