Kein Einwand gegen Verwenden von Seife, Creme und Schaum auf Hautoberfläche während des Fastens
Fatwâ-Nummer: 126859

  • Fatwâ-Datum:3-9-2009
  • Bewertung:

Frage

Ist es erlaubt, während des Fastens im Ramadân das Gesicht mit Wasser und Seife zu waschen und den Bart mit speziellen Cremes und Rasierschaum zu rasieren?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Was das Waschen des Gesichtes mit Wasser und Seife angeht, so ist nichts dagegen einzuwenden. Der Scheich Ibn Bâz sagte: "Und so verhält es sich auch mit allem, was zur Verschönerung des Gesichtes beiträgt, wie Seife, Öle und andere Dinge, die auf der Hautoberfläche aufgetragen werden, wie Henna, Kosmetik und Ähnliches. Gegen all dies ist in Bezug auf den Fastenden nichts einzuwenden."

 

Der Scheich Ibn Al-Uthaimîn sagte: "Öle aller Art auf Gesicht, Rücken oder auf anderen Stellen wirken sich nicht auf den Fastenden aus und brechen sein Fasten nicht."

 

Nun weißt du, dass auch Creme und Rasierschaum keine Auswirkung auf den Fastenden haben. Doch das Rasieren des Bartes ist verboten, sowohl im Ramadân als auch in den anderen Monaten. Doch gerade der Fastende sollte diesem fernbleiben, denn der Prophet sagte: "Wer die falsche Aussage und das Handeln danach und die Ignoranz nicht meidet, der braucht vor Allâh auch nicht sein Essen und sein Trinken zu meiden." Überliefert von Al-Buchârî.

 

Und ohne Zweifel gehört das Rasieren des Bartes zur Ignoranz, die der Fastende meiden sollte, da es eine Sünde gegen Allâh, den Erhabenen, darstellt.

 

Und Allâh weiß es am besten.

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