Urteil über Fastenbrechen aus Angst, dass die Familie vom Islâm des Fastenden erfährt Fatwâ-Nummer: 126888
- Fatwâ-Datum:6-9-2009
- Bewertung:
Ein ursprünglicher Christ ist durch die Gnade Allâhs zum Islâm übergetreten. Er hält sich nun an die Rituale des Islâm, jedoch im Verborgenen, da er seiner Familie nicht zeigen darf, dass er Muslim ist. Selbst das Gebet verrichtet er im Hause seines Freundes. Das Problem ist nun, was macht er mit dem Fasten? Wenn er fasten würde, würde seine Familie davon Kenntnis bekommen. Was soll er tun? Soll er für jeden Tag einen Armen speisen oder vielleicht die Tage später nachholen, wenn sich seine Lage verbessert hat? Oder gibt es noch eine andere Lösung?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Leider geht aus der Frage nicht hervor, worin die Folgen bestehen, wenn seine Familie von seinem Islâm erfährt, so dass wir nicht in der Lage sind, darüber zu entscheiden, ob er sozusagen unter Zwang steht, nicht zu fasten, oder nicht. Generell ist es Pflicht für ihn zu fasten, da er Muslim ist, der die Bedingungen des Fastens erfüllt, nämlich Verstand, Geschlechtsreife, Fähigkeit und Sesshaftigkeit. Es ist ihm nicht gestattet, sein Fasten zu brechen, damit seine Familie nicht von seinem Islâm erfährt. Vielmehr sollten die Muslime ihm helfen, ihn festigen und unterstützen, an seiner Religion festzuhalten und deren Rituale einzuhalten. Sie sollten ihm nach bester Kraft moralisch und materiell unterstützen.
Und Allâh weiß es am besten.