Das Trinken von Kaffee vor Anbruch des Morgengrauens im Ramadân Fatwâ-Nummer: 126904
- Fatwâ-Datum:6-9-2009
- Bewertung:
Wie lautet die Rechtsnorm zum Trinken von Kaffee vor dem Gebetsruf zum Morgengebet im Ramadân, wohlwissend, dass Kaffee wach macht und Energie verschafft?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es besteht kein Bedenken darin gewöhnlichen Kaffee oder ähnliche Getränke in den Nächten des Ramadân vor Anbruch des Morgengrauens zu sich zu nehmen. Denn Allâh sagt: "Und esst und trinkt, bis sich für euch der weiße vom schwarzen Faden der Morgendämmerung klar unterscheidet!" (Sûra 2:187)
Dass der Kaffee aktiv und munter macht, schränkt seine Erlaubnis nicht ein. Im Gegenteil, man sollte aus seiner Munterkeit Nutzen ziehen und aufbleiben und vermehrt Allâhs gedenken, Du'â sprechen und andere gute Taten verrichten.
Und Allâh weiß es am besten.