Er dachte, dass es der Festtag ist und übte Beischlaf aus, dann stellte sich heraus, dass dieser Tag zum Ramadân gehört Fatwâ-Nummer: 127237
- Fatwâ-Datum:5-7-2012
- Bewertung:
In Katar sind wir gewöhnt, unser Fasten mit Saudi-Arabien zu brechen. Eines Jahres hat Saudi-Arabien das Fest angekündigt und ich dachte, Katar wird es auch ankündigen, und dass es nur eine Frage der Zeit ist. So bin ich mit der Absicht schlafen gegangen, dass es am nächsten Tag kein Fasten gibt. In der Morgendämmerung stand ich auf und übte Beischlaf aus, danach erfuhr ich, dass man in Katar fastet. Muss ich diesen Tag sühnen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du hättest dich vergewissern sollen, dass an diesem Tag das Fest ist. Da es aber so gekommen ist, sollst du diesen Tag nachholen, und du bist zu keiner Sühne verpflichtet, da du das Sakrosankte des Monats nicht absichtlich verletzt hast und die Sühne nur für die Vorsätzlichen eine Pflicht ist.
Wer sich täuscht, der ist zu keiner Sühne verpflichtet, da Allâh der Erhabene sagt: „... Unser Herr, belange uns nicht, wenn wir (etwas) vergessen oder einen Fehler begehen...“ (Sûra 2:286). Er sagt auch: „... Es ist für euch keine Sünde in dem, was ihr an Fehlern begeht, sondern was eure Herzen vorsätzlich anstreben...“ (Sûra 33:5).
Und Allâh weiß es am besten!