Nach Makka einreisen und den Ihrâm für den Haddsch wegen Ifrâd erst in Makka anlegen Fatwâ-Nummer: 127397
- Fatwâ-Datum:28-9-2009
- Bewertung:
Ich wohne seit einigen Jahren in Riad in Saudi Arabien. Um die Pilgerfahrt durchzuführen, fahre ich einige Tage vor Beginn der Haddschriten (dem Aufbruch nach Minâ) nach Makka und lege erst dort den Ihrâm an. Meine Absicht ist es den Ifrâd (nur die große Pilgerfahrt) zu vollziehen.
Ist dies erlaubt oder soll ich wieder zum Mîqât (Grenze der Pilgerweihe) fahren? Ich bitte um eine Erklärung!
Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Wer sich mit der Absicht zum Haddsch oder zur Umra (kleine Pilgerfahrt) nach Makka begibt, muss ab der Mîqât-Grenze (Grenze der Pilgerweihe) in den Ihrâm-Zustand eintreten. Die Mîqât-Grenze darf ohne Ihrâm (die Absicht, die Riten des Haddsch zu vollziehen) nicht überschritten werden. Wenn der Pilger dies nicht befolgt, soll er ein Schlachttier opfern, da er eine der Pflichten der Pilgerfahrt, nämlich die Regel ab dem Mîqât in den Ihrâm einzutreten, vernachlässigt hat. Das Bereuen des Pilgers ist erforderlich, wenn er eine Vorschrift ohne Grund missachtet.
Der Mîqât der Einwohner Riads und der Bewohner der Region Nedschd liegt in "Qarn Al-Manâzil", das heute als "As-Sail Al-Kabîr" bezeichnet wird. Wer von dort aus den Haddsch oder die Umra durchführen will, muss ab dem Mîqât in den Ihrâm eintreten.
Wir weisen den Fragenden darauf hin, dass die beste Möglichkeit der Pilgerfahrt „At-Tamattu'“ ist. Diese vollzieht sich folgendermaßen:
Man tritt in den Ihrâm für die Umra in den Monaten der Pilgerfahrt ein. Wenn man die Mîqât-Grenze erreicht, beginnt der Ihrâm mit der Umra. Anschließend umrundet man die Ka'ba, führt den Sa'î durch und rasiert sein Haar bzw. lässt es rasieren (das Haar kann auch geschnitten werden). Hiermit beendet man die Umra und verlässt den Zustand des Ihrâm. Anschließend tritt man am Tag „At-Tarwiyya“ (der achte Tag von Dhû Al-Hiddscha) in Makka in den Ihrâm für den Haddsch ein. Man muss für die Haddschart „At-Tamattu’" ein Schlachttier opfern.
Allâh weiß es am besten.