Die Angst, das Kind in die Obhut der leiblichen Mutter zu geben, da sie schlechte Dinge über ihre eigene Kindheit erzählt Fatwâ-Nummer: 127431
- Fatwâ-Datum:29-9-2009
- Bewertung:
Meine Mutter sprach in der Anwesenheit meines Kindes im Zorn über schlechte Taten, die sie einst beging. Ich liebe meine Mutter von ganzem Herzen.
Mein Sohn erinnert sich bis heute an die negativen Erzählungen seiner Großmutter. Er empfindet die Geschichten als schlimm und wünscht sich niemals über diese in Kenntnis gesetzt worden zu sein.
Nun habe ich einen zweiten Sohn, der ebenfalls von meiner Mutter betreut werden muss. Mein erster Sohn berichtete uns erst nach einem Jahr von der Konfrontation mit der Vergangenheit seiner Großmutter. Ich bin einerseits traurig, weil das Ereignis mein erstes Kind belastet. Andererseits tut mir meine Mutter leid, weil sie bestimmt große seelische Pein erdulden musste, während sie meinem Sohn Einblicke in ihre Vergangenheit gewährt hat. Ich bitte Allâh um Vergebung. Soll ich meinen zweiten Sohn über die Vergangenheit meiner Mutter nicht informieren, obwohl die Gefahr besteht, dass sie ihn vor mir in die Geschehnisse einweiht?
Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Wir wissen nicht, was Ihre Mutter getan hat. Raten Sie ihr bitte, dass sie die negativen Taten aus ihrer Vergangenheit niemandem mitteilt, vor allem wenn es islâmisch verbotene Handlungen gewesen sind. Sie soll sich reuevoll Allâh zuwenden und ihre Taten bereuen. Die Regeln der aufrichtigen Reue wurden in der Fatwâ Nr. 45792 erklärt.
Der Prophet sagte: "Wer mit solchen Abscheulichkeiten geprüft wird, soll sich mit dem Schutzvorhang Allahs, Des Erhabenen, bedecken" Berichtet von Al-Hâkim. Demzufolge sollte Ihre Mutter daran erinnert werden, dass sie diese schlechten Informationen nicht veröffentlichen darf.
Allâh weiß es am besten.