Urteil über das Vermieten eines Hochzeitssaals Fatwâ-Nummer: 127433
- Fatwâ-Datum:29-9-2009
- Bewertung:
Ist es verboten, ein Festsaal für Hochzeiten zu vermieten? Möge Allâh euch schützen!
Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Gegen die Vermietung eines Hochzeitssaals spricht nichts, solange der Vermieter in dieser Räumlichkeit die Aufrechterhaltung islâmischer Regeln gewährleisten kann. Er muss auf die Geschlechtertrennung achten und nicht erlaubte Musik, Tanz sowie den Alkoholkonsum verbieten. Kann er die islâmischen Kriterien nicht erfüllen, ist die Vermietung des Saals verboten. Vermietet er den Saal jedoch an Personen, die Verbotenes begehen, wie etwa die Missachtung der Geschlechtertrennung, das auffällige Kleiden, das Feiern mit unbedeckten Frauen und das Spielen von Musik, leistet er Beihilfe zur Sünde und zu unislâmischen Taten. Allâh sagt: "Helft einander zur Güte und Gottesfurcht, aber helft einander nicht zur Sünde und feindseligem Vorgehen" (Sûra 5:2)
Allâh weiß es am besten.