Gültigkeit des Fastens nach der Untersuchung beim Gynäkologen Fatwâ-Nummer: 127456
- Fatwâ-Datum:29-9-2009
- Bewertung:
Weil ich an Unfruchtbarkeit leide, ließ ich mich im Ramadân von einem Gynäkologen untersuchen. Am Tag meines Arzttermins fastete ich. Der Arzt hat die erforderlichen Untersuchungen durchgeführt. Ist mein Fasten an diesem Tag gültig oder soll ich diesen Tag nachfasten? Die Behandlung durch männliche Ärzte ist mir sehr zuwider. Ich hatte aber keine andere Möglichkeit und war gezwungen diesen Arzt aufzusuchen.
Lob sei Allâh! Frieden und Segen seien über den Gottesgesandten, seinen Leuten und seinen Gefährten. Nun zur Frage:
Sie haben uns nicht erklärt, was mit den erforderlichen Untersuchungen genau gemeint ist. Solange der Arzt während der Untersuchung nichts in die Scheide einführt, verliert das Fasten nicht an Gültigkeit. Führt der Arzt jedoch etwas in die Genitalien ein, vertreten die Gelehrten unterschiedliche Meinungen hinsichtlich der Gültigkeit des Fastens. Manche Gelehrte sind der Meinung, dass dies das Fasten nicht beeinträchtigt. Andere betrachten jedoch das Fasten am Untersuchungstag als ungültig. Die dritte Gruppe der Gelehrten unterscheidet zwischen Flüssigkeiten und festen Stoffen, die zur Untersuchung in die Scheide eingeführt werden können. Führt der behandelnde Arzt eine Flüssigkeit ein, ist das Fasten an diesem Tag ungültig, wobei der Einsatz von festen Stoffen die Gültigkeit des Fastens nicht beeinflusst.
Wir empfehlen das Fasten nachzuholen, um auf der sicheren Seite zu stehen und sich gegenüber Allâh keine Schuld aufzubürgen.
Allâh weiß es am besten.