Fragen über das Passivrauchen Fatwâ-Nummer: 127787
- Fatwâ-Datum:12-10-2009
- Bewertung:
Wie lautet die islâmische Meinung in folgenden Situationen:
1- Man setzt sich neben einen Raucher, obwohl man weiß, dass das Passivrauchen schadet.
2- Man setzt sich in ein Raucherabteil.
3- Man setzt sich in ein Fahrzeug, dessen Fahrer die Fahrgäste schädlichem Zigarettenqualm aussetzt.
Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Das Rauchen ist zweifelsohne islâmisch verboten und gilt zudem als eine schlechte Gewohnheit, die dem Raucher und den Mitmenschen schadet. Das Zusammensitzen mit Rauchern erhöht das Gesundheitsrisiko und kann dazu führen, dass man die rauchende Person nachahmt. Der Prophet sagte: „Das Gleichnis eines frommen und eines schlechten Gefährten ist wie das Gleichnis eines Parfümhändlers und eines mit einem Blasebalg arbeitenden Menschen. Beim Parfümhändler kann man etwas vom Duft abbekommen oder bei ihm einkaufen. Wer sich bei einem Menschen befindet, der mit dem Blasebalg arbeitet, dem wird entweder das Gewand versengt oder man nimmt dort einen unangenehmen Geruch auf.“ (Buchârî/Muslim)
Wenn die Person weiß, dass ihr das Passivrauchen Schaden zufügt, ist es ihr nicht erlaubt neben einem Raucher zu sitzen. Es ist verboten, sich selbst Schaden zuzufügen. In einem Hadîth heißt es: „Kein Schaden und keine Schädigung“ (Ahmad im Musnad)
Das Urteil über das Passivrauchen bezieht sich auch auf die Situation im Raucherabteil und auf die Situation im Auto eines Rauchenden.
Allâh weiß es am besten!