Das Umarmen einer Frau, die während der Kindheit lange für einen gesorgt hat
Fatwâ-Nummer: 127789

  • Fatwâ-Datum:12-10-2009
  • Bewertung:

Frage

Darf ich eine alte Dame, die während meiner Kindheit für mich gesorgt hat, umarmen?

Antwort

Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Der Mann darf keine fremde Frau, die für eine Heirat in Frage kommt, umarmen, egal ob die weibliche Person alt oder noch jung ist. Al-Châdamî, ein hanifitischer Gelehrter, hat in seinem Buch „Barîqa Mahmûdiyya“ unter dem Punkt „Sünden, die von vielen Menschen begangenen werden“, folgendes erwähnt: "Zu diesen Sünden zählt, dass man den Körper oder einen Körperteil einer fremden Frau berührt, egal ob dabei der Trieb entfacht wird oder nicht, ob alt oder jung. Außer es handelt sich um einen Notfall. Ausgeschlossen ist aber die Hand einer alten Frau. Zur Berührung gehören Handlungen, wie Umarmungen und das Liegen neben einer fremden Frau usw."

 

Laut der Aussage "Ausgeschlossen ist aber die Hand einer alten Frau" darf man einer alten Dame die Hand reichen. Einige Gelehrte schließen sich dieser Aussage an, solange der Mann sicher ist, dass die alte Dame ihn nicht verführt.

 

Unserer Meinung nach ist im Allgemeinen jede Form der Berührung nicht erlaubt. Es sind sehr viele Beweise aus dem Qurân und der Sunna vorhanden, die die Berührung einer fremden Frau verbieten. Du kannst der alten Dame Dank bekunden, indem du ihr ein Geschenk überreichst und mit ihr einen sehr höflichen Umgang pflegst.

 

Allâh weiß es am besten!

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