Die Frage, ob man das Messer zur Schächtung auch an einer anderen Körperstelle - anstatt der Kehle des Tieres - ansetzen darf Fatwâ-Nummer: 127792
- Fatwâ-Datum:12-10-2009
- Bewertung:
Darf man zur Schächtung des Tieres das Messer auch außerhalb der Kehle an einer anderen Körperstelle ansetzen?
Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, möge Allâh Seinen Propheten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Essbare Tiere kann man per Hand schächten. Es gibt zwei Methoden der islâmischen Schächtung:
Erstens: Laut dem arabischen Sprachlexikon Lisân Al-'Arab bedeutet schächten wörtlich das Durchschneiden der Kehle. Verletzt man das Tier zur Tötung an einer anderen Körperstelle, handelt es sich nicht mehr um eine Schächtung. Man setzt das Messer zur Schächtung am Hals an und durchtrennt die Kehle, Speiseröhre und die Halsschlagader des Tieres. Diese Schlachtmethode wird angewandt, damit das Tier schneller ausblutet und einen leichteren Tod erleidet.
Zweitens: Das Anstechen (arab. Nahr) der Halsschlagader, die sich an der Grenze zwischen Rumpf und Halsansatz befindet. Alle Tiere, die der Islam zum Verzehr freigibt, müssen nach einer dieser Methoden geschächtet werden. Es ist nicht erlaubt das Fleisch eines ungeschächteten Tieres zu verzehren.
Im Buch Ar-Raud Al-Murbi', einem Buch der Hanbaliten, steht: "Es ist nicht erlaubt ungeschächtete Tiere zu essen, die man eigentlich schächten kann. Denn ungeschächtete Tiere gelten als verendet. Im Qurân heißt es: 'Euch ist der Genuss verendeter Tiere verboten.'"
Kann man das verzehrbare Tier nicht schächten, unterscheidet man zwei Fälle:
Erstens: Man darf Wild, das man nicht einfangen kann, durch den Schuss einer Jagdwaffe töten. Die Rechtsgelehrten sind sich einig, dass man so erlegte Wild verzehren darf.
Zweitens: Aufgescheuchte und entflohene Kamele, Rinder und Schafe, die nicht einzufangen sind und die man nicht mehr eigenhändig schächten kann, werden laut der Mehrheit der Rechtsgelehrten als Jagdwild definiert. Es reicht aus, diese Tiere mit einer Jagdwaffe an einer beliebigen Körperstelle tödlich zu verletzen.
Allâh weiß es am besten!