Was soll derjenige tun, dessen Hand oder Fuß von einem Hund abgeleckt wurde? Fatwâ-Nummer: 127804
- Fatwâ-Datum:12-10-2009
- Bewertung:
Was soll derjenige tun, dessen Hand oder Fuß von einem Hund abgeleckt wurde?
Lob sei Allâh, dem Herren der Geschöpfe, und möge Allâh unseren Propheten in Ehren halten!
Die Allgemeinheit der Gelehrten vertritt die Meinung, dass der Speichel des Hundes unrein ist. Aus diesem Grund muss man die Körper- bzw. Kleidungsteile, die mit Hundespeichel in Berührung gekommen sind, reinigen. Folgender Hadîth, der von Muslim durch Abû Huraira überliefert wurde, beweist die Unreinheit des Hundespeichels: Der Prophet sagte: „Wenn ein Hund aus einem eurer Gefäße leckt, sollt ihr den Inhalt ausschütten und anschließend das Gefäß sieben Mal mit Wasser waschen.“ In einer anderen Form lautet der Hadîth: „Man reinigt das Gefäß, aus dem zuvor ein Hund geleckt hat, indem man es sieben Mal wäscht. Die erste Waschung sollte mit Staub erfolgen.“ Demzufolge muss - nach schâfi’itischer und hanbalitischer Auffassung - derjenige, auf dessen Kleidung oder Körper Hundespeichel haftet, die verunreinigte Stelle sieben Mal waschen. Einer dieser sieben Reinigungsvorgänge sollte mit Staub, Seife oder Ähnlichem vollzogen werden. Diese Meinung ist bei uns im „Islamweb“ anerkannt und gängig.
Allâh weiß es am besten!