Darf ich eine nicht-islâmische Bank damit beauftragen einen Gegenstand (z. B. ein Haus) zu kaufen, den sie mir später zinslos weiterverkauft?
Fatwâ-Nummer: 127818

  • Fatwâ-Datum:12-10-2009
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Frage

Darf ich eine nicht-islâmische Bank damit beauftragen einen Gegenstand (z. B. ein Haus) zukaufen, den sie mir später zinslos weiterverkauft?

Antwort

Lob sei Allâh, dem Herrn aller Geschöpfe, und möge Allâh unseren Propheten in Ehren halten!

 

Uns ist keine Bank bekannt, die zinslos für einen Kunden einkauft und anschließend den Gegenstand ohne Zinsen an den Auftragsgeber weiterverkauft. Nach unserem Wissen bietet das keine Bank an, die auf dem Zinssystem basiert. Normalerweise vergeben diese Banken Zinskredite, die sie einfach nur mit anderen Namen benennen.

 

Wenn der Fragende den Gegenstand unbedingt benötigt und es keine islâmische Bank gibt, kann er das zinslose Einkaufs- und Verkaufsangebot einer anbietenden Bank in Anspruch nehmen. Allerdings muss diese Prozedur islâmischen Bedingungen unterliegen. Die wichtigsten Bedingungen für den „Wiederverkauf mit Gewinn“ lauten:

 

- Die Bank muss die Ware auch tatsächlich kaufen!

- Sobald die Ware im Besitz der Bank ist, kauft sie der Kunde der Bank auch wirklich ab!

- Sollte der Kunde den Gegenstand weiterverkaufen wollen, beauftragt er die Bank einen Kaufinteressenten zu finden. Der neue Käufer darf jedoch nicht die Bank selbst sein!

 

Wenn sich die Bank und der Kunde nicht an die genannten Schritte halten, ist diese Transaktion eine Form des Zinskredits, die diese Art von Handel verbieten würde.

 

Allâh weiß es am besten!

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