Dschamâ’at At-Tablîgh Fatwâ-Nummer: 127829
- Fatwâ-Datum:12-10-2009
- Bewertung:
In der Moschee, in der ich bete, steht jedes Mal nach dem Gebet ein Mann auf und predigt über die Religion, ohne dass er das nötige Wissen dazu hat oder Bücher zur Hilfe nimmt. Die Gruppe, zu der solche Prediger gehören, heißt „At-Tablîgh“. Sie lassen manchmal einen ihrer Anhänger eine Rede - zum Beispiel zum Thema Tauhîd - halten, obwohl der Sprecher erst neulich der Gruppe beigetreten ist und nicht auf religiös fundiertes Wissen zurückgreifen kann.
Gehört er zu denjenigen, die der Qurân wie folgt beschreibt: „Und unter den Menschen gibt es manch einen, der über Allâh ohne Wissen streitet und jedem rebellischen Satan folgt“ (Sûra 22:3) und „Doch gibt es unter den Menschen manchen, der über Allâh ohne Wissen, ohne Rechtleitung und ohne erleuchtendes Buch streitet, in dem er sich (hochmütig) zur Seite wendet, um von Allâh in die Irre zu führen. Schande gibt es für ihn im Diesseits, und wir lassen ihn am Tag der Auferstehung die Strafe des Brennens kosten“ (Sûra 22:8-9)
Meine Frage lautet: Darf man solchen Menschen zuhören, vor allem wenn man sie gebeten hat, sich Wissen über den Islâm anzueignen, und sie daraufhin nur erwidern, dass dies die Aufgabe der Gelehrten sei?
Die Antwort ist aber nicht sinnvoll, da der Mensch eigentlich ohne Wissen geboren wird. Wenn der Erwerb und das Lernen des religiösen Wissens keine Pflicht wären, gäbe es keine Gelehrten. Vielen Dank!
Lob sei Allâh, dem Herrn aller Geschöpfe, und möge Allâh unseren Propheten in Ehren halten.
In den beiden Qurân-Versen ist eine verbotene negative Form der Diskussion gemeint, die die Einheit Allâhs und die Auferstehung bezweifelt. Darüber hinaus wird ohne Rücksicht auf Beweise, die auf Offenbarung beruhen, diskutiert und man verlässt sich also lediglich auf den beschränkten Verstand, wie es die Gelehrten Ibn Kathîr, Ibn Taimiyya und As-Schaukânî erwähnten. Diese Qurân-Verse wurden aufgrund des (damals ungläubigen Quraschiten) An-Nadr ibn Al-Hârith offenbart, der bekannt für seine Diskussionssucht war. Er behauptete, dass die Engel Allâhs Töchter seien und der Qurân die Fabeln der früheren Generationen darstelle. Außerdem verleugnete er die Wiederauferstehung.
Nach „As-Schaukânî“ bedeuten diese Verse Folgendes: „Er streitet über die Fähigkeit Allâhs und behauptet, Er sei nicht fähig, die Menschen auferstehen zu lassen. Wobei er sich auf keinerlei Argumente stützt.“ (Zitatende!)
Solange die Person keine Lüge über die Religion erfindet, gehört sie nicht zu den Menschen wie An-Nadr ibn Al-Hârith, sondern zu den Personen, die Ratschläge geben oder andere ermahnen wollen, auch wenn sie selber noch nicht das nötige Wissen besitzen. Auch wenn man erst vor Kurzem den Islâm angenommen hat, erlaubt der Islâm, die anderen über Dinge wie Qurân-Verse oder Hadîthe zu informieren. Das bestätigen die Hadîthe, in denen der Prophet sagt: „Verkündet über mich, sei es auch nur eine Âya!“ (Buchârî) und „Möge Allâh einen Menschen erleuchten, der von uns etwas gehört hat und es so weiterlehrt, wie er es gehört hat, denn vielleicht besitzt ein Verkünder mehr Auffassungsgabe als der unmittelbare Zuhörer“ (At-Tirmidhî) Die Gefährten des Propheten, wie zum Beispiel Abû Bakr, Sa’d ibn Mu’âdh, Dammâm und At-Tufail haben nach der Annahme des Islâms die Menschen zu dem eingeladen, was sie (vom Islâm) wussten. Dies steht ausführlich in den Sîra-Büchern. Der Islâm verbietet es, ohne Wissen über Allâh zu sprechen oder von Ihm etwas ohne Wissen zu berichten. Im Qurân heißt es: „Sag: Mein Herr hat die Abscheulichkeiten verboten, was von ihnen offen und was verborgen ist; und auch die Sünde und die Gewalttätigkeit ohne Recht, und, dass ihr Allâh etwas beigesellt, wofür Er keine Ermächtigung herabgesandt hat, und dass ihr über Allâh (etwas) sagt, was ihr nicht wisst.“
Demzufolge ist es nicht verboten einem Laien, der in der Moschee über religiöse Belange spricht, zu zuhören. Hörst du von ihm etwas, was du bezweifelst, kannst du die Gelehrten danach fragen oder in Büchern nachschlagen. Wenn du anschließend herausfindest, dass er eine Fehlinformation gegeben hat, so erkläre es ihm in einem brüderlichen Rat. Die Gelehrten haben erwähnt, dass man jedem zuhören soll, von dem man lernen kann. Allerdings muss man anschließend genau überprüfen, ob das Gesagte richtig war. Die Gelehrten verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass man sogar von einem lügnerischen Dieb etwas lernen kann, der die Worte des Propheten nachsagte. Wenn ihn der Gesandte Allâhs dann korrigierte, wurden diese Worte zu einem Teil des Islâm. Also müssen wir die Wichtigkeit und die große Bedeutung des religiösen Wissens betonen. Wer zum Islâm aufruft, soll nur das sagen, was er weiß und dessen Richtigkeit er auch bestätigen kann. Im Qurân heißt es: „Sag: Das ist mein Weg. Ich rufe wissend zu Allâh, ich und diejenigen, die mir folgen. Preis sei Allâh! Und ich gehöre nicht zu den Götzendienern.“
Das bedeutet nicht, dass man die Menschen erst zum Islâm aufruft, wenn man ein großer Gelehrter ist. Man soll die Menschen vielmehr das lehren, was man selbst von seiner Religion gelernt hat.
Der Muslim muss ohne Fanatismus nach der Wahrheit streben und nachts oft mit den folgenden Worten des Propheten beten: Diese Worte sprach er zu Beginn des nächtlichen Gebets: „Mein Herr, der Herr von Dschibrîl, Mikâîl und Israfîl, Urschöpfer der Himmel und Erde, der absolutes Wissen über alles Verborgene und Offenkundige besitzt. Du urteilst zwischen deinen Dienern in dem, worüber sie sich uneins sind. Leite mich recht in dem, worüber sich die Menschen mit Deiner Erlaubnis uneins sind. Du leitest, wen Du willst, zum geraden Weg“ (Muslim)
Allâh weiß es am besten!