Das Zeigen einzelner Haarsträhnen beim Tragen des Kopftuches
Fatwâ-Nummer: 127832

  • Fatwâ-Datum:12-10-2009
  • Bewertung:

Frage

Was ist die Meinung des Islâm über eine kopftuchtragende Frau, die absichtlich einen Teil ihrer Haare unbedeckt lässt?

Antwort

Lob sei Allâh, dem Herrn aller Geschöpfe und segne Allâh unseren Propheten!

 

Nach dem Islâm darf die Frau ihre Haare oder einzelne Haarsträhnen nicht zeigen, damit fremde Männer sie erblicken. Denn die Haare einer Frau gehören zur weiblichen `Aura und müssen somit bedeckt werden.

 

In seinem Buch „Ahkâm Al-Qurân“ sagte Al-Dschassâs Folgendes: „Es ist unumstritten, dass die Haare einer jungen Frau sowie die Haare einer alten Frau zur weiblichen `Aura gehören, die ein fremder Mann (Nicht-Mahram) nicht sehen darf. Verrichtet die Frau das Gebet mit unbedecktem Haar, verliert ihr Gebet an Gültigkeit.“

 

Wir haben bereits die islâmische erforderlichen Eigenschaften des Kopftuches erklärt. Die Fatwâ-Nummern lauten 42172 und 42174.

 

Allâh weiß es am besten!

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