Leichen von Nichtmuslimen waschen, Pflegebedürftige alte Menschen waschen Fatwâ-Nummer: 127835
- Fatwâ-Datum:12-10-2009
- Bewertung:
Ich bin als Krankenpflegerin in einem Altenheim beschäftigt. Zu meinem Beruf gehört es, dass ich (auch) Leichen von Nichtmuslimen waschen muss. Wie sieht das der Islâm?
Obwohl ich ein Kopftuch trage, muss ich ab und zu den Körper der alten Menschen waschen und reinigen. Oftmals entkleide ich sie völlig, da sie als hilfsbedürftige Personen nicht mehr selbstständig dazu in der Lage sind. Wie betrachtet das der Islâm?
Lob sei Allâh, dem Herren aller Geschöpfe und möge Allâh unseren Propheten in Ehren halten.
Das Arbeiten der Frau ist an sich erlaubt und wird im Folgenden sehr empfohlen:
1. Wenn der Ehemann der Frau bzw. der für sie materiell Verantwortliche stirbt, entfällt die Gewährleistung ihres Unterhalts. In diesem Fall kann die betroffene Frau nach einer passenden Beschäftigung suchen, die ihr den Lebensunterhalt sichert und sie vor fremder finanzieller Abhängigkeit bewahrt.
2. Wenn die Frau eine für die Gesellschaft sehr notwendige Arbeit ausübt, wie zum Beispiel den Beruf der Ärztin, Krankenpflegerin, oder Lehrerin für Frauen, wird auch hier die berufliche Beschäftigung empfohlen.
In diesen Bereichen darf die Frau sogar arbeiten, wenn sie das Gehalt nicht benötigt. Es kann sein, dass Berufe, die in der Gesellschaft eine wichtige Position einnehmen, das Arbeiten in einigen Fällen zur Pflicht machen. Genaueres dazu vgl. Fatwâ Nr: 56346.
Die Erlaubnis zum Arbeiten ist aber an zwei Bedingungen geknüpft: Die Beschäftigung darf nicht von der Religion ablenken und der Arbeitsplatz muss den islâmischen Prinzipien entsprechen.
Deiner Arbeitsstelle fehlen diese Bedingungen, deshalb ist es dir eigentlich verboten in deinem Beruf tätig zu sein. Denn du musst während deiner Arbeit die `Aura fremder Männer erblicken, sie berühren und mit ihnen alleine zusammen sein.
Für weitere detaillierte Informationen bezüglich des Themas „Frau und Beruf“ vgl. die Fatwâ-Nr. 42143.
Wir empfehlen, dass du dir einen anderen Arbeitsplatz suchst, der dich nicht zwingt gegen den Islâm zu verstoßen.
Wenn du keine andere Arbeit findest und das Gehalt nicht benötigst, beende die Arbeit und bleibe zu Hause.
Das stimmt am ehesten mit deiner Natur überein, vor allem in einer Zeit, in der es viele gewissenlose, korrupte Menschen leben.
Der Qurân bestätigt dies, als er den Frauen Folgendes anordnete: „Haltet euch in euren Häusern auf; und stellt euch nicht zur Schau wie die Zeit der früheren Unwissenheit. Verrichtet das Gebet und entrichtet die Abgabe und gehorcht Allâh und seinem Gesandten. Allâh will gewiss nur den Makel von euch entfernen [...]“ machen“ (Sûra 33:33)
Allâh weiß es am Besten!