Die Andacht nach dem Tode
Fatwâ-Nummer: 127837

  • Fatwâ-Datum:12-10-2009
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Frage

Wir sind Jugendliche sunnitischen Glaubens. Wenn einer von uns stirbt, halten wir eine dreitägige Andacht ab. Einige Menschen meinen aber, dass das unislâmisch sei und nicht zur Sunna gehöre.
Wie können wir unseren religiösen Aufgaben im Heimatort nachkommen? Bitte geben Sie uns Ratschläge.

Antwort

Lob sei Allâh, dem Herrn aller Geschöpfe, und segne Allâh unseren Propheten!

 

Wenn die Andacht im Hause des Verstorbenen stattfindet oder an einem Ort, wo die Beileidsbekundungen entgegengenommen werden, entspricht dies nach unserem Wissen nicht der Sunna des Propheten und der Gefährten.

 

Die ersten muslimischen Gelehrten waren der Meinung, dass die Zusammenkunft der Leute im Haus des Verstorbenen verboten ist. Dscharîr ibn Abdullâh Al-Bâdschilî sagt in diesem Zusammenhang: „Wir betrachteten die Zusammenkunft im Haus des Verstorbenen als „unerlaubtes Klagen““ (von Ahmad und Ibn Mâdscha erwähnt)

 

Die Andacht in einer Moschee ist jedoch gestattet, da die große Zahl der anwesenden Betenden zum Glauben ermahnt werden kann. Es gehört sogar zur Weisheit in der Da’wa-Arbeit, passende Anlässe zu nutzen.

 

Nun zur Frage, wie ihr in eurem Dorf zu Allâh aufrufen könnt. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten:

 

- Ihr könnt in der Moschee über Aqîda und das islâmische Recht lehren, oder Predigten halten.

- Der Besuch der Bewohner eines Viertels in ihren eigenen Wohnungen ist eine gute Da'wa- Möglichkeit, aber auch Krankenbesuche oder Hochzeiten.

- Das Verteilen von Büchern und CDs.

- Außerdem kann man Kurse gründen, die die Bewohner des Viertels im Auswendiglernen des Qurâns unterstützen.

 

Damit der zu Allâh Aufrufende als gutes Vorbild fungieren kann, dem die Menschen überzeugt folgen, muss er die islâmischen Eigenschaften eines wahren Muslims besitzen.

 

Wir wünschen euch großen Erfolg! Möget ihr recht geleitet werden und auch rechtleiten!

 

Allâh weiß es am besten!

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