Beseitigen von Papieren, die den Namen Allâhs enthalten Fatwâ-Nummer: 128015
- Fatwâ-Datum:18-10-2009
- Bewertung:
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Es ist ein Gebot, Schriftstücke, die den Namen Allâhs, des Erhabenen, eines Propheten oder qurânische Verse enthalten, vor Herabwürdigungen zu bewahren.
Dies gilt als Wahrung der Heiligkeit Allâhs, des Erhabenen. Allâh, der Erhabene, sagt: “Und wenn einer die unantastbaren Dinge Allâhs hoch ehrt, so ist es besser für ihn bei seinem Herrn.” (Sûra 22:30)
Demnach ist es nicht erlaubt, derartige Papiere in den Müll zu werfen, da dieser Unrat und Unreines enthält.
Wenn es Behörden gibt, denen man vertrauen kann und die derartige Papiere gesondert bearbeiten, sie verbrennen oder begraben, um sie zu bewahren, dann ist es – wenn Allâh es will – erlaubt, die Papiere in einem speziellen Behälter aufzubewahren, und dann jenem zu geben, der sich darum kümmert.
Demnach ist es verboten, sie mit dem Müll wegzuwerfen, wenn es nicht möglich ist, sie auf die oben erwähnte Weise zu schützen.
Daher ist es Pflicht, die Papiere aufzubewahren, bis es möglich ist, sie auf geeignete Weise zu entsorgen, egal, ob man sie verbrennt, sie in Stücke reißt, sodass keine Buchstaben mehr erkennbar sind, oder sie vergräbt etc.
Und Allâh weiß es am besten.