Ist das Gebet hinter einem Imâm gültig, der nicht die rechte Hand in Brusthöhe auf die linke legt und Al-Fâtiha nicht gut rezitieren kann? Fatwâ-Nummer: 128256
- Fatwâ-Datum:22-10-2009
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Ist das Gebet hinter einem Imâm gültig, der nicht die rechte Hand in Brusthöhe auf die linke legt und Al-Fâtiha nicht gut rezitieren kann?
Gibt es Organisationen, die sich um die Rechte armer Muslime kümmern, die ihre Heimatländer verlassen, und nun in Ländern leben, die die islâmische Gesetzgebung nicht anwenden? Vielen Dank!
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die rechte Hand auf dem Oberkörper über die linke zu legen, ist eine Sunna des Gebets. Wenn dies nicht gemacht wird, dann ist das Gebet des Imâms oder des Betenden gültig.
Man sollte diese Sunna jedoch einhalten. Mâlik überlieferte nach einer Aussage von Sahl ibn Sa´d , dass dieser sagte: „Die Leute wurden angewiesen, dass der Mann im Gebet die rechte Hand auf den linken Arm legt.“ Der Hadîth wurde von Al-Buchârî und anderen berichtet.
Das Rezitieren der Sûra Al-Fâtiha ist eine der grundsätzlichen Gebetspflichten. Wenn der Imâm die Fâtiha so fehlerhaft rezitiert, dass sich die Bedeutung ändert, eine Verdoppelung eines Konsonanten vernachlässigt, ein Buchstabe nicht gelesen, oder die Reihenfolge nicht befolgt wird, dann ist das Gebet nicht gültig.
Die für die Moscheen Verantwortlichen sollen nur denjenigen anstellen, der in Bezug auf das Rezitieren, auf das islâmische Wissen und auf die Vertrauenswürdigkeit qualifiziert ist, Imâm zu sein.
Es entzieht sich unserer Kenntnis, ob es solche Organisationen gibt. Du kannst dich aber an die islâmischen Zentren in diesen Ländern wenden. Dort wirst du die Antwort finden. So verhält es sich auch mit den islâmischen karitativen Organisationen.
Und Allâh weiß es am besten.