Darf ich das Bild meines Verlobten mit mir tragen? Fatwâ-Nummer: 128544
- Fatwâ-Datum:1-11-2009
- Bewertung:
Friede mit euch!
Ich bin ein 21-jähriges Mädchen. Ich möchte wissen, ob es mir erlaubt ist, ein Foto meines Verlobten und sein Geschenk in Form eines schönen Spielzeughundes, bei mir zu haben?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Die Gelehrten sind alle der Meinung, dass es verboten ist, den Körper einer fremden Frau anzusehen. Ihre Meinungen scheiden sich darin, ob man etwas sehen darf, was dem Körper der Frau ähnelt, wie eine Wasserspiegelung, ein Spiegelbild oder ein Foto.
Einige sehen es als verboten an, andere nicht. Sie stimmen aber auch darin überein, dass alles, was dazu führen kann, dass eine Frau einen Mann verführt oder umgekehrt, völlig verboten ist.
Der Gelehrte Ibn Hadschar Al-Haithamî sagt in diesem Zusammenhang:
"Davon ausgenommen ist die Abbildung: Es ist laut einigen Muftîs nicht verboten, beispielsweise in den Spiegel zu schauen. Das gilt aber ganz offensichtlich nur, wenn man keine Verführung oder Erregung dadurch befürchtet..."
So sind alle der Meinung, dass man diese Fotos und Ähnliches nicht ansehen darf, wenn man dabei eine Erregung verspürt. So darfst du das Foto deines Verlobten nicht bei dir tragen, wenn du diese Erregung verspürst, während du es anschaust.
Ein Spielzeug in Form eines Hundes darfst du nicht behalten, denn verkörperte Bilder oder Gegenstände dürfen nur Kinder als Spielzeug haben.
Allâh weiß es am besten!