Scheidung der Araber und Muslime Fatwâ-Nummer: 128610
- Fatwâ-Datum:1-11-2009
- Bewertung:
Können Sie mir bitte über die Scheidung bei Arabern und Muslimen berichten?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Den Rechtsgelehrten zufolge bedeutet der Begriff “Scheidung” das Beenden des Ehebundes. Grundsätzlich ist sie erlaubt, denn es kann sein, dass das Eheleben so schwierig ist, dass beide Ehepartner nicht mehr gemeinsam leben können.
In diesem Fall ist die Scheidung ein unerwünschter, aber notwendiger Ausweg.
Im Qurân heißt es: „Die Scheidung ist zweimal. Dann (sollen die Frauen) in rechtlicher Weise behalten oder in ordentlicher Weise freigegeben (werden)...“ (Sûra 2:229)
und auch: „Und wenn die beiden sich trennen, wird Allâh alle beide aus Seiner Fülle bereichern. Allâh ist allumfassend, allweise“ (Sûra 4:130)
Die Scheidung kann allen islâmischen Urteilen unterliegen; sie wird zur Pflicht, wenn beide Ehepartner so verwandt sind, dass sie nicht heiraten dürfen (für die Heirat verbotene Frauen sind in Sûra 4:23 erwähnt).
Sie wird unerwünscht, wenn es keine islâmisch anerkannten Gründe dafür gibt.
Sie ist erlaubt, wenn es nötig ist, z.B. wenn die Frau eine schlechte Moral hat usw.
Sie ist aber empfohlen, wenn die Frau ihre religiösen Pflichten nicht vollzieht, z.B. wenn sie nicht regelmäßig betet.
Sie wird allerdings verboten, wenn ein Mann sich von seiner Frau während der Monatsblutung oder in einer Zeit ohne Monatsblutung, in der er mit ihr geschlafen hat, scheidet.
Die Formeln und Ausdrücke der Scheidung sind auf drei Arten:
Erstens: Die direkt ausgedrückten Worte zur Scheidung, z.B. "Du bist geschieden". In diesem Fall wird die Frau geschieden, auch wenn er das nicht so meint.
Zweitens: Die indirekten metaphorischen Ausdrücke, z.B. "Gehe zu deiner Familie" usw. In diesem Fall wird sie erst geschieden, wenn er das auch so meint.
Drittens: Die weder direkten noch metaphorischen Worte, z.B. „Bringe mir das Wasser!“ In diesem Fall wird sie den meisten Rechtsgelehrten zufolge nicht geschieden, auch wenn er die Scheidung beabsichtigt. Einige meinen jedoch, dass sie geschieden wird, wenn er dies beabsichtigt hat.
Vor dem Islâm kannten die Araber die Scheidung, denn einige Gelehrte meinen, dass die Trennung durch den Rückenschwur und andere Schwüre zur vor-islâmischen Scheidung gehören.
Für mehrere detaillierte Informationen vgl. Sie bitte die Werke des islâmischen Rechts und der Hadîth-Bücher!
Allâh weiß es am besten.