Muss ich eine Sühne leisten, bevor ich meine geplante Pilgerfahrt unternehme?
Fatwâ-Nummer: 128649

  • Fatwâ-Datum:2-11-2009
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Frage

Ich war als Beamter in der Armee tätig und habe mithilfe einiger Personen staatliche Gelder veruntreut. Ich war deswegen überführt und zu sieben Jahren Haft verurteilt.
Alle meine Gelder und sogar mein Auto wurden mir genommen. Noch dazu hat sich meine Frau von mir scheiden lassen. Dies alles geschah vor 24 Jahren.
Nun bin ich wieder frei. Muss ich eine Sühne leisten, bevor ich meine geplante Pilgerfahrt unternehme?

Antwort

Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!

 

Und nun zur Frage:

 

Zuerst einmal solltest du diese Veruntreuung und alle anderen Sünden aufrichtig bereuen.

 

Was die genommenen Gelder und Besitztümer betrifft, so gilt Folgendes:

Wenn die veruntreuten Gelder den Geldern gleichen, die dir enteignet worden sind, so hast du nichts mehr zu zahlen. Sollten die von dir veruntreuten Gelder allerdings mehr sein als die dir enteigneten, so solltest du den Besitzern dieser Gelder, falls sie vorhanden sind, den Rest zurückerstatten, denn zu den Voraussetzungen der Reue gehört vor allem, dass man Gelder und andere Rechte ihren Besitzern wiedergibt, wie man es in den erwähnten Fatwâs findet.

 

Du hast auf jeden Fall keine andere Sühne zu leisten, also nur zu bereuen und die Rechte ihren Besitzern zurückzugeben. Wir bitten Allâh, dass er deine Pilgerfahrt annimmt und dir all deine Sünden vergibt.

 

Der Prophet Möge Allah ihn in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken sagte: Eine fromm verrichtete Pilgerfahrt wird mit nichts anderem als dem Paradies belohnt.“ (Von Ahmad überliefert)

 

In einem anderen von Al-Buchârî überlieferten Hadîth heißt es: „Wer nach Makka pilgert und dabei keine Sünden begeht, der kehrt völlig frei von all seinen Sünden zurück.“

 

Allâh weiß es am besten.

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