Sie muss nicht die Tage nachholen, an denen sie die nachzuholenden Tage fasten wollte, aber ihr Fasten gebrochen hat Fatwâ-Nummer: 12872
- Fatwâ-Datum:17-7-2013
- Bewertung:
Im Ramadân brach ich an sechs Tagen auf Grund der Menstruation mein Fasten. Dann beabsichtigte ich am Tag nach dem Fest des Fastenbrechens, also am 2. Schawwâl, das Fasten nachzuholen. Ich vermutete allerdings, dass die Regel eintreffen werde. Ich entschloss mich dennoch dazu, das Fasten zu beabsichtigen. Ich fastete also wirklich und um zwölf Uhr mittags setzte die Menstruation ein. Muss ich diesen Tag fasten, so dass es sechs anstatt sieben Tage sind, die ich nachholen muss? Oder muss ich nur sechs Tage nachholen?
Der Lobpreis gebührt Allâh und möge Allâh Seinen Gesandten sowie dessen Familie und Gefährten in Ehren halten und ihnen Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Du musst nur die Tage nachholen, an denen du im Ramadân dein Fasten gebrochen hast. Das sind sechs Tage.
Den Tag, an dem dich die Menstruation ereilte, als du einen der sechs Tage nachholen wolltest, musst du nicht nachholen.
Und Allâh weiß es am besten!