Darf eine Frau im Ihrâm (Weihezustand) ihr Gesicht mit dem Niqâb (Gesichtsschleier) bedecken? Fatwâ-Nummer: 128809
- Fatwâ-Datum:9-11-2009
- Bewertung:
Eine Frau im Ihrâm, die schlecht sieht, kann wegen ihres schwachen Augenlichts ihr Gesicht nicht bedecken.
Sie will jedoch ihr Gesicht nicht entblößen. Wäre es schlimm, wenn sie einen Niqâb trägt?
Der Lobpreis ist Allâhs! Möge Allâh Seinen Gesandten in Ehren halten und ihm Wohlergehen schenken!
Und nun zur Frage:
Der Gesandte Allâhs sagte: "Die Frau im Ihrâm darf keinen Niqâb und keine Handschuhe tragen." (Al-Buchârî)
Es ist ihr lediglich erlaubt, ihr Gewand vom Kopf herab über ihr Gesicht hängen zu lassen, wenn fremde Männer (Nicht-Mahrams) in ihre Nähe kommen.
Wenn sie aus einem bestimmten Grund, wie etwa eine Sehschwäche, ihr Gesicht mit dem Niqâb bedeckt, so muss sie eine Sühne leisten, da sie eine im Ihrâm verbotene Handlung beging.
Allâh sagt: „Wer von euch krank ist oder ein Leiden an seinem Kopf hat, der soll Sühne leisten durch Fasten, Almosen oder Opferung eines Schlachttieres.“ (Sûra 2:196)
Sie hat also die Wahl zwischen drei Handlungen:
- Sie kann drei Tage fasten oder
- sechs Arme mit jeweils einem halben Sâ´ (zweimal zwei Hände voll) speisen oder
- ein Schaf opfern, das sie im verwehrten Bezirk Makkas, an die Armen verteilt.
Und Allâh weiß es am besten!